Kreisrechtsausschuss lehnt Golfpark-Bauantrag ab

Trier · Der Rechtsausschuss des Kreises Trier-Saarburg hat den Bauantrag der Investoren abgelehnt, die auf dem Fellericher Plateau zwischen Tawern und Temmels einen Golfplatz, eine Wohnsiedlung und ein Hotel bauen wollen. Die Investoren prüfen nun, ob sie in Tawern (300 Wohnhäuser, Hotel und Neun-Loch-Golfplatz) beginnen können ohne eine Baugenehmigung in Temmels.

 So sieht die Planung für den Goolfpark auf dem Fellericher Plateau aus. Nun hat der Rechtsausschuss des Kreistags den Bauantrag erst einmal abgelehnt.

So sieht die Planung für den Goolfpark auf dem Fellericher Plateau aus. Nun hat der Rechtsausschuss des Kreistags den Bauantrag erst einmal abgelehnt.

Foto: Grafik: V-KON media GmbH

(cmk) Mit seiner Entscheidung bestätigte der Kreisrechtsausschuss eine Entscheidung der Verbandsgemeindeverwaltung Konz, gegen die die Investoren Widerspruch eingelegt hatten (der TV berichtete). Der Antrag sei zwar zulässig, jedoch nach einer intensiven rechtlichen Bewertung unbegründet, heißt es in einer Pressemitteilung des Kreises.

Die Investoren hatten zwei Anträge gestellt, um Baurecht für den Projektteil auf Temmelser Gebiet zu erlangen. Sie wollten dort den Bau eines 18-Loch Golfplatzes und von fünf Teichen ermöglichen ohne Zustimmung der Gemeinde. „Zu beiden Anträgen hat die Ortsgemeinde Temmels zwischenzeitlich jedoch ihr Einvernehmen versagt“, heißt es beim Kreis. Wegen der Größenordnung des Projektes, das allein auf Temmelser Gebiet 104 Hektar in Beschlag nimmt, sei ein Bebauungsplan notwendig, den die Gemeinde selbst erstellen muss. Sie beruft sich auf ihre Planungshoheit und hat bisher keinen Plan aufgestellt. Deshalb musste der Kreisrechtsausschuss den Investoren eine Absage erteilen.

Dieter Schmitt (CDU), stellvertretender Landrat des Kreises Trier-Saarburg, nahm kurz nach Verschicken der Pressemitteilung politisch Stellung zu der Entscheidung des Kreisrechtsausschusses. „Der Kreis sieht das Projekt als große Chance für die Region. Es ist daher zu bedauern, dass der Rechtsausschuss so entscheiden musste“, sagte er. Die Investoren sind mit der Entscheidung auf der Verwaltungsebene gescheitert. Ihnen bleibt jetzt nur noch der Rechtsweg, um gegen die Entscheidung des Kreisrechtsausschusses vorzugehen. Innerhalb eines Monats müssen sie dagegen beim Verwaltungsgericht Trier Klage einreichen.

Genau das haben sie laut Carolin Schulz von der Medienfabrik Trier vor. Die Trierer Agentur kümmert sich um die Pressearbeit der Investoren. „An der Haltung der Investoren hat sich nichts geändert – sie sind weiter kämpferisch“, sagt sie. Die Investoren hätten zudem vor, mit der Gemeinde Tawern zu verhandeln. Auf deren Gebiet sollen die Wohnhäuser, ein Luxushotel und ein Neun-Loch-Golfplatz entstehen. „Die Investoren wollen mit der Gemeinde sprechen, ob sie nicht diesen Projekteil in kompletten Umfang umsetzen können“, sagt Schulz.

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