Kritik an Windkraft-Plänen flaut nicht ab

Weiskirchen/Waldweiler · Vor allem Aspekte des Naturschutzes sind es, an denen sich derzeit die Kritik am geplanten Windpark bei Waldweiler und Weiskirchenentzündet. Ein Artenschutzgutachten weist auf das Vorkommen von Fledermäusen und Wildkatzen hin. Außerdem sei der Bereich Zuggebiet von Kranichen und Störchen, betont die Weiskirchener FWG.

Weiskirchen/Waldweiler. "Kein Windkraft-Aus durch Mopsfledermaus" war der Artikel überschrieben, der am 24. Januar in der Merziger Lokalausgabe der Saarbrücker Zeitung erschien. Darin ging es um die Präsentation eines Artenschutzgutachtens, das im Zuge der geplanten Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Teufelskopf bei Waldweiler sowie dem benachbarten Schimmelkopf bei Weiskirchen im Ortsgemeinderat von Waldweiler sowie im Bauausschuss der Gemeinde Weiskirchen vorgestellt worden war.
Und dieser Artikel hat die Fraktion der FWG im Weiskircher Gemeinderat auf den Plan gerufen. Zum wiederholten Mal, so kritisieren die FWG-Vertreter Gunnar Schulz und Dietmar Göbel, werde der Eindruck erweckt, als sei der Windpark auf dem Schimmelkopf schon in trockenen Tüchern.
"Dabei ist noch nicht einmal der Flächennutzungsplan geändert, was eine notwendige Voraussetzung für das Projekt ist", stellt Schulz klar. Auch sei den Orts- und Gemeindegremien keineswegs das komplette Artenschutzgutachten vorgestellt worden. "Es wurde lediglich eine avifaunistische Erhebung präsentiert, die ein Gutachterbüro für den Projektierer Juwi erarbeitet hat. Die Ergebnisse dieser Erhebung wurden von Juwi-Vertretern vorgestellt - und aus deren Sicht interpretiert", sagt Schulz.
Tiere unter Naturschutz


Seine Deutung des Gutachtens ist eine andere als die, die in der Presse wiedergegeben worden sei: "Die Erhebung hat gezeigt, dass sowohl die Mopsfledermaus als auch die Wildkatze an dem geplanten Standort am Schimmelkopf vorkommen - und daneben noch andere geschützte Tierarten, die unter das Bundesnaturschutzgesetz fallen, wie etwa die Waldschnepfe oder der Waldkauz. Außerdem ist diese Region Zuggebiet von Kranichen und Schwarzstörchen."
Paragraf 44 dieses Bundesgesetz verbiete es, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so zu stören, dass sich dadurch der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Auch wird in dem gleichen Paragrafen untersagt, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Zwar habe das Gutachten ergeben, dass keine so genannten Wochenstuben (womit größere Vorkommen gemeint sind) der streng geschützten Mopsfledermaus gefunden werden könnten, sondern nur einzelne Exemplare. "Das bedeutet aber nicht, dass es keine Wochenstuben der Mopsfledermaus gibt, denn die sind, wie jeder Fachkundige bestätigen kann, nicht leicht zu finden", sagt Gunnar Schulz.
Zudem fehle für die Änderung des Flächennutzungsplanes noch ein von der Genehmigungsbehörde, dem saarländischen Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) gefordertes hydrogeologisches Gutachten. Schulz sieht den Standort der Windräder am Schimmelkopf unter naturschutzfachlichen Aspekten als höchst problematisch an. "Ich bin weiterhin überzeugt, dass das Vorhaben an diesem Standort nicht genehmigt werden wird." Auch rechnet er damit, dass Klagen gegen den Windpark kommen werden. Darum verstehe er nicht, warum die Weiskircher Verwaltung den Windpark weiterhin "so stur weiterverfolgt". Die FWG denke darüber nach, die Öffentlichkeit erneut über den aktuellen Stand des Planungsverfahrens zu informieren, "sobald wir dies öffentlich machen können". cbe

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