Kürzere Wege, größere Parzellen

Wege verkürzen, Flächen hofnah anschließen - das soll durch das Flurbereinigungsverfahren in Helfant und Esingen in Zukunft gewährleistet sein. Im Herbst werden die Eigentümer ihre neuen Parzellen erhalten.

 Idylle im Saargau: 930 Hektar Land werden rund um die Palzemer Ortsteile Helfant und Esingen neu verteilt. Foto: privat

Idylle im Saargau: 930 Hektar Land werden rund um die Palzemer Ortsteile Helfant und Esingen neu verteilt. Foto: privat

Helfant/Esingen. Seit fast 50 Jahren liegen 930 Hektar Felder und Waldstücke von 979 Eigentümern rund um die Palzemer Ortsteile Helfant und Esingen verteilt. Hat ein Eigentümer mehrere Grundstücke, muss er teilweise längere Wege zurücklegen, um zu seiner anderen Parzelle zu gelangen.

Schon vor acht Jahren war klar: Eine Neuordnung muss her. Ein Flurbereinigungsverfahren sollte Abhilfe schaffen. Schon bei der ersten Informationsveranstaltung im Jahr 2002 zeigte sich die Mehrheit der Eigentümer aus beiden Dörfern positiv gestimmt.

Jetzt ist das Verfahren so weit abgeschlossen, und nach der Erntesaison sollen die neuen Parzellen im Herbst verteilt werden. "Die Neuordnung ist etwas absolut Positives. Die Flächen können teilweise hofnah zusammengelegt werden, und die Wege verkürzen sich", sagt Helfants Ortsvorsteher Franz-Josef Reuter.

Kostendeckung überwiegend aus öffentlichen Mitteln



Die entstehenden Kosten der Flurbereinigung werden zu 85 Prozent aus öffentlichen Mitteln gedeckt, dürfen jedoch 1000 Euro pro Hektar Fläche nicht übersteigen.

Zur Abdeckung der restlichen 15 Prozent gibt beispielsweise die Ortsgemeinde Palzem während der Dauer des Verfahrens einen großen Teil der Jagdpachteinnahmen als Zuschuss, um die Kosten für die beteiligten Eigentümer möglichst gering zu halten.

Doch bis zur Neuordnung war es ein weiter Weg in Helfant und Esingen. Im Dezember 2005 kam es zum Anordnungsbeschluss der Flurbereinigungsbehörde. Zehn Monate später wurde bei einer Versammlung der Teilnehmer aus deren Reihen der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft gewählt.

Die 2402 Flurstücke, die zur Neuordnung infrage kamen, hätten die Verantwortlichen vor keine leichte Aufgabe gestellt, so Reuter. Schließlich muss eine sogenannte wertgleiche Abfindung gewährleistet sein. Das heißt, dass die Eigentümer die gleiche Anzahl der Flächen mit gleichen Bodenbedingungen nach der Neuordnung erhalten müssen.

Eine der Mammutaufgaben im bisherigen Ablauf ist laut Reuter die neue Wertermittlung für die Grundstücke gewesen. Über zwei Monate lang wurde in einem Raster von 30 mal 30 Metern auf allen Flächen Boden entnommen, sachkundig beurteilt und in einer Karte erfasst.

Im Juni und Juli 2009 war es dann so weit. Die Eigentümer konnten beim Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Mosel ihre Wunschparzellen angeben. Nach diesen Vorschlägen ist auch die Zuteilung der einzelnen Grundstücke erfolgt.

Sobald die Zuteilung erfolgt ist, sollen Straßen befestigt und teilweise Streuobstwiesen und Hecken angelegt werden. "Schließlich soll keine monotone Landschaft entstehen", sagt Reuter. Extra Unter Flurbereinigung versteht man die Neuordnung des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes mit dem Ziel, kleinere verstreute Flächen zu einzelnen größeren zusammenzulegen, um sie besser bewirtschaften zu können. Es handelt sich um eine gesetzliche Maßnahme. Zur Flurbereinigung gehört auch das Schaffen von Wegen, Straßen und Gewässern sowie ähnlicher öffentlicher Einrichtungen. Heute verwirklicht man gleichzeitig mit der Flurbereinigung auch Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen in dem betroffenen Gebiet. (neb)

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