Kurzer Auftakt im Mordprozess - Staatsanwalt verliest Anklage gegen Ehepaar aus Konz

Konz/Trier · Ein Ehepaar aus Konz muss sich seit gestern wegen eines mutmaßlichen Mordes am Landgericht Trier verantworten. Die 37-jährige Frau soll ihrem Mann bei der Planung eines Einbruchs geholfen haben, der tödlich endete.

 Der Rucksack ist eines der wichtigsten Beweisstücke in dem Prozess. Foto/Archiv: Polizei

Der Rucksack ist eines der wichtigsten Beweisstücke in dem Prozess. Foto/Archiv: Polizei

Foto: (g_pol3 )

Konz/Trier. Der 41-Jährige und die 37-Jährige aus Konz sitzen auf der Anklagebank. Sie trägt normale Kleidung, ein mintgrünes Wolljäckchen, darunter ein weißes T-Shirt. Ihr breitschultriger Ehemann trägt Häftlingskleidung, einen roten Pullover mit roter Stoffhose. Während der Mann seit einem halben Jahr in Untersuchungshaft sitzt, ist seine Lebensgefährtin nicht inhaftiert. Jetzt werden sie von 25 Zuschauern vor der ersten Schwurgerichtskammer am Landgericht Trier beobachtet. Sie müssen sich wegen Mordes und wegen Einbruchs verantworten.

Anklage gegen 41-Jährigen: Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, bei einem Einbruch in der Nacht vom 31. Juli auf den 1. August eine Frau getötet zu haben. Anklagevertreter Wolfgang Barrot beschreibt vor Gericht, wie der Mann durch den Keller in das Haus einer 63-jährigen Rentnerin eingedrungen sei. Er habe den Schließzylinder der Kellertür mit einem Schraubenschlüssel aufgehebelt. Sein späteres Opfer habe auf der Couch im Wohnzimmer geschlafen und sei wohl davon wach geworden. Dann eskaliert die Lage.
Mögliche Tatmotive: Die Anklage geht davon aus, dass der Mann die Frau erwürgt hat, weil er den Einbruch vertuschen wollte. Zudem soll er aus Habgier gehandelt haben. "Er wusste, dass sie über große Mengen Bargeld verfügt", sagt Barrot. Das Geld habe der Angeklagte nutzen wollen, um aus Deutschland auszuwandern. Für den Staatsanwalt sind damit die Voraussetzungen für eine Mordanklage erfüllt, auch wenn der mutmaßliche Mörder das Geld - nach TV-Informationen 20 000 Euro - nicht gefunden hat. Seine Beute bestand laut Barrot aus wertlosen Münzen, entwerteten Sparbüchern und 50 Euro.

Anklage gegen die Frau: Die 37-jährige Frau des Angeklagten, eine vierfache Mutter, ist wegen gemeinschaftlichen Einbruchsdiebstahls angeklagt. Mit dem Mord hat sie laut den Ermittlern nichts zu tun. Die 37-Jährige wusste aber gut über das Opfer Bescheid, weil es sich um ihre Ex-Schwiegermutter handelte. Sie soll ihren Mann mit Tipps für den Einbruch versorgt haben - unter anderem zur Kellertür, zu den Schlafgewohnheiten der Rentnerin und zu möglichen großen Bargeldmengen in dem Haus.

Verteidiger und Nebenklage: Fünf Rechtsanwälte verfolgen das Verfahren. Verteidiger des 41-Jährigen ist Andreas Ammer. Er kündigt nach der Anklageverlesung an, dass er im Namen seines Mandanten am zweiten Prozesstag, am 9. März, eine Erklärung verlesen werde. Otmar Schaffarczyk vertritt die Ehefrau, die sich vor Gericht nicht äußern will. "Nachts um 4.20 Uhr ist sie von bewaffneten Einsatzkräften eines Sondereinsatzkommandos aus dem Schlaf gerissen worden", kritisiert Schaffarczyk das Vorgehen der Ermittler. "30 Minuten später wurde sie zwölf Stunden lang verhört." Er bezweifle, ob die Ergebnisse vor Gericht verwendet werden können. Als Nebenkläger nehmen die Tochter, die Schwester und der Sohn des Opfers an der Verhandlung teil. Die Anwälte Miriam Polat, Stephan Oberbillig und Thomas Julien vertreten sie.

Fahndung: Der Fall hat die Stadt Konz im August 2015 in Aufregung versetzt. Nach der Tat ermittelte eine Sonderkommission. Wichtigste Spur war ein Rucksack, den die Ermittler in der Mosel gefunden haben. Darin fanden sie unter anderem DNS-Spuren, die sie zu dem Täter führten. Dieser war wegen seiner Vorstrafen - auch wegen Einbruchs - in einer DNS-Datenbank des Bundeskriminalamts registriert. Am 21. August wurde er verhaftet.Extra

Der erste Verhandlungstag war schon nach etwa 20 Minuten vorbei - nach der Anklageverlesung. Sieben weitere sind geplant. Die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz erklärte, dass eine Gutachterin nicht anwesend sei und dass die Verhandlung am 9. März fortgesetzt werde. Es handelt sich um eine psy chiatrische Gutachterin. Diese muss bei Verhandlungen zu Kapitalverbrechen dabei sein, um die Schuldfähigkeit der Angeklagten zu beurteilen. Laut Bundesgerichtshof müssen Gutachter alle Aussagen der Angeklagten mitbekommen. Wird die Vorgabe nicht eingehalten, drohen Verfahrensfehler. Dass der erste Prozesstag in Abwesenheit der Gutachterin angesetzt wurde, hat folgenden Hintergrund: Der Angeklagte sitzt seit dem 21. August in Untersuchungshaft. Vergehen von Haftantritt bis zum Prozessbeginn mehr als sechs Monate, müsste das Oberlandesgericht den Fall prüfen. Das halbe Jahr wäre am 21. Februar vorbei, deshalb hat der Prozess ohne Gutachterin begonnen. cmk

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