Das Verwaltungsgericht Trier hat die Eilanträge von fünf ehemaligen Ratsmitgliedern abgelehnt, per einstweiliger Anordnung die für kommenden Sonntag festgesetzte Ratswahl in Lampaden zu unterlassen. Das bedeutet: Die Lampadener können am Sonntag wie geplant einen neuen Ortsgemeinderat wählen.
Nach Rücktritt von sieben Kommunalpolitikern Lampaden darf wählen – Gericht lehnt Antrag auf Unterlassung ab – Verwaltung ruft zum Urnengang auf (Update)
Lampaden · Die für kommenden Sonntag angesetzte Ratswahl in Lampaden kann wie geplant erfolgen. Der Antrag auf Unterlassung hatte vor dem Verwaltungsgericht keine Chance.
23.02.2023
, 15:10 Uhr