Nach Rücktritt von sieben Kommunalpolitikern Lampaden darf wählen – Gericht lehnt Antrag auf Unterlassung ab – Verwaltung ruft zum Urnengang auf (Update)

Lampaden · Die für kommenden Sonntag angesetzte Ratswahl in Lampaden kann wie geplant erfolgen. Der Antrag auf Unterlassung hatte vor dem Verwaltungsgericht keine Chance.

Das Verwaltungsgericht Trier hat über den Antrag, die Gemeinderatswahl n Lampaden nicht zuzulassen entscheiden.

Das Verwaltungsgericht Trier hat über den Antrag, die Gemeinderatswahl n Lampaden nicht zuzulassen entscheiden.

Foto: roland morgen (rm.) - roland morgen (rm.)

Das Verwaltungsgericht Trier hat die Eilanträge von fünf ehemaligen Ratsmitgliedern abgelehnt, per einstweiliger Anordnung die für kommenden Sonntag festgesetzte Ratswahl in Lampaden zu unterlassen. Das bedeutet: Die Lampadener können am Sonntag wie geplant einen neuen Ortsgemeinderat wählen.