Rechtsstreit Lampadener Ortsbürgermeister klagt gegen Wahl eines Ratsmitglieds

Lampaden · Ein Konflikt im Zusammenhang mit der Wahl eines Ratsmitglieds 2019 in den Lampadener Gemeinderat muss wohl vor dem Trierer Verwaltungsgericht geklärt werden. Das Verfahren könnte weitreichende Folgen haben. Auswirkungen hat der Streit bereits auf den aktuellen Haushalt der Gemeinde.

 Vor dem Verwaltungsgericht in Trier wird am 22. September eine Klage des Lampadener Ortsbürgermeisters gegen den Kreis Trier-Saarburg und die Verbandsgemeinde Saarburg-Kell verhandelt. Dabei geht es um die Wahl eines Ratsmitglieds bei der Kommunalwahl im Mai 2019.

Vor dem Verwaltungsgericht in Trier wird am 22. September eine Klage des Lampadener Ortsbürgermeisters gegen den Kreis Trier-Saarburg und die Verbandsgemeinde Saarburg-Kell verhandelt. Dabei geht es um die Wahl eines Ratsmitglieds bei der Kommunalwahl im Mai 2019.

Foto: roland morgen (rm.) - roland morgen (rm.)

Neben dem Konflikt um die Einberufung einer Ratssitzung gibt es einen weiteren Streitfall in Lampaden. Dazu hat Ortsbürgermeister Martin Marx (BGL) eine Klage beim Verwaltungsgericht Trier eingereicht.

Zum Inhalt teilt das Gericht auf Anfrage mit, der Kläger begehre, „die Wahl eines ehemaligen Mitglieds des Gemeinderates von Lampaden für ungültig zu erklären, da die Person zum Zeitpunkt der Kommunalwahl 2019 nicht mehr in Lampaden wohnhaft gewesen sei, und zudem aufgrund ihrer beruflichen Stellung ein Interessenkonflikt vorgelegen habe“. Das Ratsmitglied hatte im Juli 2019 bei der Kreis-Aufsichtsbehörde eine Stelle angetreten. Weiter fordert der Ortschef laut Gericht, es seien alle Beschlüsse, bei denen das Ratsmitglied mitgestimmt habe, aufzuheben und darüber neu zu entscheiden. Verhandelt werde die Klage gegen den Kreis Trier-Saarburg und die Verbandsgemeinde (VG) Saarburg-Kell am 22. September, 9.15 Uhr. Gegen die Kreisverwaltung hat die Ortsgemeinde Lampaden laut Kommunalaufsicht in der vergangenen Wahlperiode allein vier Prozesse vor dem Verwaltungsgericht geführt, die die Gemeinde jeweils verloren hat.

VG und Kommunalaufsicht hätten die aktuellen Vorwürfe geprüft mit dem Ergebnis, „dass das Ratsmitglied zum Zeitpunkt der Kommunalwahl 2019 in der Ortsgemeinde Lampaden wahlberechtigt und auch wählbar war“, teilt die Kreis-Behörde mit. Auch der Vorwurf zur Unvereinbarkeit von Amt und Mandat sei unbegründet. Die Person sei nach der Wahl am 1. Juli 2019 mit Aufgaben der Staatsaufsicht beauftragt und zeitgleich von der Aufsicht über Lampaden entbunden worden. So sei es „jahrzehntelange Praxis“ bei Mitarbeitern der Aufsichtsbehörde, wenn diese in ihren Gemeinden Ratsmitglieder würden.

Zu den durch die Klage angefochtenen Ratsbeschlüssen zählt auch der zum Haushaltsplan 2020. Die VG-Verwaltung teilt mit, dass daher zurzeit für Lampaden nur Ausgaben geleistet würden, zu denen die Gemeinde rechtlich oder vertraglich verpflichtet sei. Alles weitere sei zurückgestellt. „Wir warten die gerichtliche Klärung ab, bis dahin ruhen alle Investitionen“, bestätigt Bürgermeister Jürgen Dixius (CDU). Zum Einwand der Lampadener Fraktion BGL, es seien jüngst noch investive Mittel in fünfstelliger Höhe ausgezahlt worden, sagt die VG, diese Mittel seien Übertragungen aus dem Haushalt 2019 und von der Klage nicht betroffen. Die Kommunalaufsicht teilt mit, sie werde das Vorgehen der VG nicht beanstanden.

Ortschef Marx hält die Anordnung zum Investitionsstopp für „mehr als fraglich“. Er könne aber keine eingeschränkte Handlungsfähigkeit der Gemeinde feststellen. Vom Gericht erhoffe er sich, „dass Formfehler beseitigt, unklare Anträge erläutert, ungenügende tatsächliche Angaben ergänzt und ferner alle für die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts wesentlichen Erklärungen abgegeben werden“.

Das betroffene Ratsmitglied, das sein Mandat inzwischen niedergelegt hat, sagt auf TV-Anfrage: „Die wahrheitswidrigen Vorwürfe sind sehr verletzend und demütigend. Ich bin enttäuscht darüber, dass kein persönliches Gespräch mit mir gesucht wurde, um den Sachverhalt aufzuklären.“ Bei der CDU heißt es, man sei „bestürzt“. Die Klage entbehre jeder rechtlichen Grundlage. Eine mögliche Aufhebung von Ratsbeschlüssen würde unter anderem die Erschließung eines Neubaugebiets betreffen, die dann nicht erfolgen könne. Die Einschränkungen zum Haushalt führten dazu, „dass sich Lampaden bis zur Klärung der Klage weiter im Stillstand befindet“. Die Freie Liste wollte sich auf Anfrage nicht äußern.

Die BGL erklärt, sie bestehe „auf eine vollständige Aufklärung der aufgetretenen Unstimmigkeiten und der möglichen Nichtwählbarkeit eines Ratsmitgliedes bei der vergangenen Gemeinderatswahl“. Die VG-Anweisung zum Haushalt sei „bedauerlich“ und „rechtlich bedenklich“.  Auswirkungen auf künftige Projekte sehe die BGL aber nicht, da eine Entscheidung zur Klage „zeitnah ergehen“ werde.

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