Förderung Land fördert ehrenamtliche Bürgerprojekte

Trier/Saarburg · 14 000 Euro stehen zur Verfügung – Anträge können bis 15. Mai eingereicht werden.

Damit kleine Bürgerprojekte von Ehrenamtlichen oder von gemeinnützigen Organisationen leichter an sogenannte Leader-Fördermittel (siehe Info) herankommen, hat die Leader-Region Moselfranken gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz einen vereinfachten Förderweg für ehrenamtliche Bürgerprojekte eröffnet. Dazu hat die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Moselfranken Fördermittel aus einem Sondertopf des Landes beantragt, um sie unbürokratisch an ehrenamtliche Bürgerprojekte weiterzugeben. Für die zweite Runde stehen 14 000  Euro zur Verfügung.

Wie funktioniert es? Interessenten reichen eine formlose Interessensbekundung bei der LAG-Geschäftsstelle ein mit einer kurzen Beschreibung Ihrer Projektidee: Wer möchte was machen? Welche Kosten entstehen? Wann erfolgt die Umsetzung?  Die LAG Moselfranken bewertet das Projekt und legt die Förderung fest. Nach Abschluss braucht die LAG eine kurze Projektdokumentation und Kostennachweise. Die LAG prüft die Unterlagen und zahlt die Fördermittel aus.

Was kann gefördert werden?

Grundvoraussetzung ist, dass das Bürgerprojekt gemeinnützig ist. Entscheidend für die positive Bewertung der Projektidee  ist, wie gut sie die Region Moselfranken voranbringt, die Handlungsfelder umsetzt und die Maßnahmenbereiche ihrer Leader-Entwicklungsstrategie unterstützt. Folgendes ist in Bezug auf die Handlungsfelder förderfähig: Fortbildungskosten, Fachreferenten, Raummieten, Exkursionen, Jugendförderung, Imagekampagnen, Mitgliederakquise, Teambuilding, Nachbarschaftshilfe, Seniorenarbeit, Hol- und Bringdienste, Mitfahrerbänke, Zukunftswerkstätten, Erhalt von Mundart und Kulturerbe, Förderung von Tier-, Natur- und Klimaschutz.  Die Projekte dürfen vor Auswahl durch die LAG Moselfranken noch nicht beginnen.

Wer darf Anträge stellen? Zum Beispiel gemeinnützige Organisationen, Vereine, Nicht-Regierungsorganisationen, Gruppen nicht organisierter Menschen und  Stiftungen – keine politische Parteien oder Vereinigungen, kommunale Körperschaften oder Unternehmen.

Welche Förderung gibt es?

Die Höhe der Förderung pro Einzelprojekt beträgt mindestens 1000   und maximal 2000 Euro. Das Investitionsvolumen jedes Projekts muss mindestens 1000 Euro  betragen.

Infos  sind auf www.lag-moselfranken.de zu finden. Die Beratung erfolgt bei den Mitarbeitern der Geschäftsstelle der Leader-Region Moselfranken: In Konz ist Ute Musti (Telefon 06501/83-182; E-Mail: ute.musti@konz.de) verantwortlich.

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