Landesamt erhebt Bodennutzungsdaten

Konz · Die Verbandsgemeindeverwaltung Konz teilt mit, dass das Statistische Landesamt bis Mai einschließlich die Bodennutzungshaupterhebung durchführt. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und erfasst bei allen repräsentativ ausgewählten Betrieben Daten über die Bodennutzung wie Anbau auf dem Ackerland, Dauerkulturen und Dauergrünland, selbst bewirtschaftete Flächen und Erzeugung von Speisepilzen.

Auskunftspflicht besteht für die Inhaber oder Leiter von Betrieben mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens fünf Hektar. Auch Betriebe mit weniger als fünf Hektar Nutzfläche müssen Auskunft geben, wenn ihre Viehhaltung festgelegte Größenordnungen übersteigt oder sie Sonderkulturen wie Reben, Obst, Gemüse oder Speisepilze in bestimmtem Umfang anbauen. red

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