Landesbehörde: Findling muss runter von der Verkehrsinsel bei Wiltingen

Wiltingen · Ein Schieferstein auf einer Verkehrsinsel vor dem Wiltinger Ortseingang sorgt für Unmut. Nachdem die Gemeinde die Insel gestaltet hat, fordert der Landesbetrieb Mobilität sie auf, den Findling wieder zu entfernen. Das Objekt gefährde den Verkehr.

 Lothar Rommelfanger, Ortsbürgermeister von Wiltingen versteht nicht, warum der Landesbetrieb Mobilität von der Gemeinde verlangt, diesen Findling von der Verkehrsinsel am Ortseingang zu entfernen.

Lothar Rommelfanger, Ortsbürgermeister von Wiltingen versteht nicht, warum der Landesbetrieb Mobilität von der Gemeinde verlangt, diesen Findling von der Verkehrsinsel am Ortseingang zu entfernen.

Foto: Christian Kremer

"Da wird eher ein Flugzeug über dem Atomkraftwerk in Cattenom abstürzen, als dass jemand dagegen fährt", empört sich der Wiltinger Ortsbürgermeister, Lothar Rommelfanger. Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Trier fordert die Ortsgemeinde auf, einen Findling von einer Fahrbahntrennung wenige Meter vor dem Wiltinger Ortseingang an der L138 zu entfernen. Gegen den Stein bestünden "erhebliche Bedenken im Hinblick auf der Verkehrssicherheit", heißt es in einem Brief des LBM. Für Rommelfanger ist das unverständlich.

Die Gemeinde hatte die Insel in Eigeninitiative neu gestaltet. Dazu gab es eine Abmachung mit dem LBM. "Der Findling war nicht Gegenstand der Vereinbarung", sagt LBM-Mitarbeiter Klaus Wagner. Solche Vereinbarungen würden immer getroffen, wenn Dritte - wie in diesem Fall die Gemeinde Wiltingen - in den Verantwortungsbereich der Straßenbaubehörde eingriffen.

"Natürlich haben die Vorgänge um den Zerfer Kreisel uns nochmals sensibilisiert", sagt Wagner. Dort hatte eine Metall-Skulptur auf einem Kreisel, an dem die B 268 auf die B 407 trifft, bundesweit wegen Sicherheitsbedenken Proteste bei Motorradfahrern hervorgerufen. Das Kunstwerk wurde nach einer kurzen, aber heftigen Debatte abgebaut, obwohl beim Aufbau alle Auflagen des LBM eingehalten worden sind. Eine Expertenrunde hatte bei einem Vor-Ort-Termin erklärt, dass die Skulptur eine mögliche Gefahrenquelle darstellt.

Grundsätzlich seien die Anforderungen nach wie vor dieselben, sagt Wagner. Diese seien in den die Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen an Straßen festgelegt. Für den Wiltinger Findling bedeutet das, dass er 4,50 Meter vom Fahrbahnrand entfernt stehen müsste. Stünde der Stein innerhalb des Ortes, wären 75 Zentimeter Abstand genug.

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