Landgericht fällt Urteil im Prozess um Kindesmissbrauch

Konz/Trier · Das Landgericht Trier hat einen 31-Jährigen aus Konz gestern wegen sexuellen Missbrauchs, sexueller Nötigung und Körperverletzung eines Kindes zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Es ordnete seine Einweisung in eine psychiatrische Klinik an.

Konz/Trier. Nach zwei Prozesstagen, in deren Verlauf auch das Opfer - ein neunjähriger Junge - unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt hat, war das Gericht von der Schuld des Angeklagten überzeugt: Er habe dem Jungen am 9. Januar auf dessen Weg zur Grundschule St. Nikolaus aufgelauert, ihn von hinten gepackt und im Intimbereich berührt - so hart, dass das Kind starke Schmerzen hatte. Deshalb war die Körperverletzung ebenfalls Teil der Anklage.
Der 31-Jährige hat die Tat gestanden, dabei aber jede sexuelle Motivation abgestritten. Er schäme sich und wolle es gerne ungeschehen machen, betonte er immer wieder. Aber grundsätzlich wisse er nicht, was über ihn gekommen sei.
Die Neurologin und Psychiaterin Dr. Sylvia Leupold sprach in ihrem Gutachten von einer gestörten Persönlichkeitsentwicklung und "multiplen sexuellen Störungen", die Gefahr eines Rückfalls sei hoch. "Wir sind uns völlig sicher, dass wir hier den Richtigen auf der Anklagebank sitzen haben, wenn es um das Ansprechen und Beobachten von Kindern in Konz geht", sagte der vorsitzende Richter Albrecht Keimburg. Der 31-Jährige bestritt zwar bis zuletzt eine pädophile Neigung, aber Zeugen hatten während der Beweisaufnahme betont, ihn mehrmals in der Nähe von Kindern gesehen zu haben. Auch die Polizei hat den Konzer deshalb bereits verwarnt (der TV berichtete). "Sie haben den Kindern auf dem Schulweg gezielt nachgestellt", betonte Richter Keimburg.
Die Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren wird der Angeklagte, der gegen das Urteil noch Revision einlegen kann, wohl niemals antreten. Die Einweisung in eine psychiatrische Anstalt ist zeitlich nicht begrenzt und wird erst mit einer günstigen Diagnose enden. Ob und wann diese kommt, ist offen. "Die Gefahr einer Wiederholung der Tat ist unserer Ansicht nach sehr groß", erklärte Keimburg. "Deshalb müssen wir potenzielle Opfer schützen. Wir hoffen, dass man Menschen mit Ihren Neigungen bald schon dann von der Straße holen kann, wenn sie die Kinder noch beobachten und noch nicht zugeschlagen haben." jp

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