Landgericht ordnet Unterbringung in psychiatrischer Klinik an
Trier/Konz · Das Landgericht hat angeordnet, dass ein 35-Jähriger, der in Konz gewohnt hat und vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, in der Klinik bleibt. Ihm werden Raub und Körperverletzung zur Last gelegt.
Trier/Konz. Ein 35-Jähriger aus Konz soll im Zustand der Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung in sechs Fällen andere Menschen verletzt haben. In zwei Fällen soll es sich dabei um gefährliche Körperverletzung gehandelt haben. Zusätzlich soll er einen Raub begangen haben. Das Landgericht hat angeordnet, dass der Mann, der seit November 2014 vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht ist, weiterhin in einer solchen Klinik bleibt.
Bereits 2013 soll der Mann in einem Schulungszentrum in Konz zwei Anwesende verletzt haben. Im Schönfelder Hof in Zemmer soll er laut Anklage einem Menschen, der ihm zufällig begegnete, mit der Faust ins Gesicht geschlagen und diesen mit einem beschuhten Fuß gegen den Kopf und den Oberkörper getreten haben. In diesem Fall wirft ihm die Staatsanwaltschaft gefährliche Körperverletzung vor sowie eine Behandlung, die das Leben gefährdet.
Im vergangenen Jahr soll der 35-Jährige in einer Einrichtung in Ammeldingen eine Mitarbeiterin mit seinem Körpergewicht gegen einen Schrank gepresst haben, so dass diese verletzt wurde. Die Mitarbeiterin soll ihm die Herausgabe von Zigaretten verwehrt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, in derselben Einrichtung noch zwei Körperverletzungen und einen Raub begangen zu haben. In einem Fall ging es wieder um Zigaretten, die ihm verwehrt wurden. Daraufhin habe er auf den Betreuer eingeprügelt und soll sich eine Packung Zigaretten genommen haben. Im November 2014 soll der Mann in der psychiatrischen Abteilung des Krankenhauses Gerolstein einen Mitpatienten ins Gesicht geschlagen haben. red