Alle blicken am Montagvormittag im Gerichtssaal des Landgerichts Trier gespannt auf Richter Günther Köhler. Am 14. Verhandlungstag im Missbrauchsprozess gegen einen ehemaligen Schulleiter aus dem Kreis Trier-Saarburg vor der ersten Großen Jugendkammer spricht er das Urteil: zwei Jahre Gefängnis auf Bewährung wegen sexuellen Missbrauchs. Als Bewährungsauflage muss der Verurteilte 5000 Euro an die Villa Kunterbunt zahlen. Die Urteilsbegründung dauerte zwei Stunden.
Sexueller Missbrauch Landgericht Trier verurteilt ehemaligen Schulleiter zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung
Trier · Ein 55-jähriger ehemaliger Lehrer hat laut dem Urteil am Landgericht Trier zwei Schüler sexuell missbraucht. Der Mann hatte sieben Jahre lang eine Schule im Kreis Trier-Saarburg geleitet. Die Freiheitsstrafe von zwei Jahren wird zur Bewährung ausgesetzt.
09.09.2019
, 09:30 Uhr