Sexueller Missbrauch Landgericht Trier verurteilt ehemaligen Schulleiter zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung

Trier · Ein 55-jähriger ehemaliger Lehrer hat laut dem Urteil am Landgericht Trier zwei Schüler sexuell missbraucht. Der Mann hatte sieben Jahre lang eine Schule im Kreis Trier-Saarburg geleitet. Die Freiheitsstrafe von zwei Jahren wird zur Bewährung ausgesetzt.

Landgericht Trier verurteilt ehemaligen Schulleiter zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung
Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Alle blicken am Montagvormittag im Gerichtssaal des Landgerichts Trier gespannt auf Richter Günther Köhler. Am 14. Verhandlungstag im Missbrauchsprozess gegen einen ehemaligen Schulleiter aus dem Kreis Trier-Saarburg vor der ersten Großen Jugendkammer spricht er das Urteil: zwei Jahre Gefängnis auf Bewährung wegen sexuellen Missbrauchs. Als Bewährungsauflage muss der Verurteilte 5000 Euro an die Villa Kunterbunt zahlen. Die Urteilsbegründung dauerte zwei Stunden.