Lebenslänglich für Konzer Mörder – Zweieinhalb Jahre Haft für mitangeklagte Ehefrau

Konz · Das Landgericht Trier hat am Mittwoch die beiden Angeklagten im Konzer Mordprozess für schuldig befunden. Das Ehepaar soll zusammen einen Einbruch geplant haben. Bei der Tat hat der Mann eine 63-jährige Rentnerin getötet.

Obwohl der 41-jährige Schweißer gerade hört, dass er lebenslänglich ins Gefängnis soll, zeigt er keine große Regung. Sein Blick wandert auf den Tisch, der vor ihm steht, als die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz sagt, dass er des Mordes in Tateinheit mit einem Einbruchdiebstahl schuldig ist. Die erste Große Strafkammer am Landgericht Trier verurteilt auch seine Ehefrau zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe wegen gemeinschaftlichen Einbruchdiebstahls.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Hauptangeklagte die Ex-Schwiegermutter seiner Frau getötet hat, als er in deren Haus eingestiegen ist. "Ein dominantes Motiv sehen wir in der Verdeckungsabsicht", erklärt Schmitz. Er habe den Einbruch vertuschen wollen, indem er die Frau erwürgt habe, nachdem diese ihn auf frischer Tat ertappt habe. Das ist aus Sicht der Schwurgerichtskammer ein Mordmerkmal, deshalb die lebenslängliche Freiheitsstrafe.
Weder sein Alkohol- und Drogenkonsum noch eine Affekthandlung mindern aus Sicht des Gerichts die Schuldfähigkeit des Angeklagten. Ein Beleg für das planvolle Vorgehen sind laut Urteilsbegründung die Handlungen des Täters nach dem Mord: Er hat die Leiche mit Fettlöser eingesprüht, um Spuren zu vernichten, und einen Rucksack mit Beweisen in die Mosel geworfen.

Desolate finanzielle Lage

Dass das kriminelle Pärchen überhaupt bei der wohlhabenden ehemaligen Verwandten der Frau einbrechen wollte, liegt aus Sicht des Gerichts an der "desolaten finanziellen Situation" des Paars. Zusammen hatten sie laut Schmitz bis zu 25.000 Euro Schulden. Trotzdem wollten sie aus Deutschland auswandern und ein gemeinsames Kind haben. "Das sind Pläne, für die man Geld braucht", sagt Schmitz bei der Urteilsbegründung.
Schon im März 2015 haben die Verurteilten laut Gericht geplant, bei der 63-Jährigen im Konzer Wohngebiet Roscheid einzubrechen. Ende Juli habe der Hauptangeklagte den Plan umgesetzt.

Laut Urteilsbegründung war die 37-jährige Mitangeklagte nicht am Tatort, als die Rentnerin starb. Weder die belastende Aussage des Hauptangeklagten noch das Detailwissen, das die Frau bei der Vernehmung durch die Polizei präsentiert habe, lasse zwingend darauf schließen, dass sie dabei gewesen sei. Mittäterin bei dem Einbruch sei sie aber ohne Zweifel, sagt Schmitz. "Wer einem Berufseinbrecher Einzelheiten eines Hauses so näher bringt, der weiß, worum es geht." Von dem Mord habe die Frau vermutlich erst nach der Tat erfahren.

Die schriftlichen Aussagen des Ehepaars vor Gericht hält Schmitz für einen "Schlagabtausch mit wechselseitigen Vorwürfen". Sie seien erst verfasst worden, nachdem sich das Paar getrennt habe, und deshalb von gegenseitigen Belastungen geprägt. "Die Mitangeklagte mag oft auf ihre Ex-Schwiegermutter geschimpft haben, aber bis zu einem Tötungsauftrag ist es ein weiter Weg", sagt die Richterin.

Mit dem Urteil für den Hauptangeklagten folgt das Gericht den Forderungen von Staatsanwalt Wolfgang Barrot. Das Mordmerkmal der Habgier sieht das Gericht im Gegensatz zu Barrot aber nicht erfüllt. "Zweineinhalb Jahre sind im angemessenen Bereich. Die Gründe des Gerichts sind überzeugend", kommentiert Barrot das Urteil für die Mitangeklagte. Er hatte in seinem Plädoyer eine vierjährige Haftstrafe gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Und die Verteidiger der beiden Angeklagten, Andreas Ammer und Otmar Schaffarczyk, kündigen direkt nach der Verhandlung an, dass sie Revision einlegen wollen.

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