Lehrerin gewinnt Rechtsstreit

KONZ. Gymnasiallehrerin Rosemarie Styner-Fahl hat den Rechtsstreit gegen ihren Kollegen von der Realschule, Bruno Bartsch, gewonnen.

Die 11. Zivilkammer des Landgerichts Trier ist zu der Auffassung gekommen, dass Bartsch beim Sportunterricht seine Kollegin "vorsätzlich" durch einen Schlag auf den Oberarm verletzt und sie mit den sinngemäßen Worten " dann geh' doch zurück in die Klapse" herabgesetzt und in ihrer Ehre verletzt habe. Aus diesen Gründen hat die Kammer der Konzer Gymnasiallehrerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro zugesprochen, teilte auf Anfrage des Trierischen Volksfreunds der Sprecher des Landgerichtes, Armin Hardt, mit. Das Urteil ist gestern verkündet worden. Zur Zahlung verurteilt wurde allerdings das Land Rheinland-Pfalz (das auch den Prozess verloren hat), weil Lehrer Bartsch während des Vorfalls auf dem Konzer Kunstrasenplatz im Mai 2001 Unterricht gegeben hatte. Der Fall hatte seinerzeit für Aufregung - nicht nur in den beiden Konzer Schulen - gesorgt. Aneinander geraten sind Styner-Fahl und Bartsch auf besagtem Fußballplatz im Schulzentrum während des Sportunterrichts. Die Gymnasiallehrerin hatte den Kollegen, der mit seinen Schülern bereits auf dem Feld war, gebeten, die Hälfte des Platzes abzutreten, was er abgelehnt hatte. Daraufhin ist sie mit ihren Schülern auf den Platz gegangen, und es kam zu den Vorfällen - zur Tätlichkeit und zur Beleidigung durch Bruno Bartsch, wie das Gericht jetzt festgestellt hat. Zu seinem Urteil ist das Landgericht nach Zeugenaussagen von vier Schülern gekommen, die zum einen bestätigt haben, dass Bartsch seiner Kollegin "einen Schlag auf den Oberarm" verpasst habe, teilte Pressesprecher Hardt mit. Zwei von ihnen haben erklärt, Bartsch hätte problemlos an der Lehrerin vorbeilaufen können, woraus das Gericht eine "Absicht" des Realschullehrers abgeleitet habe. Schüler bestätigen Beleidigung

Die vier Schüler haben auch bestätigt, dass Bartsch sinngemäß zu seiner Kollegin gesagt habe, " dann geh' doch zurück in die Klapse". Zum Verständnis: Rosi Styner-Fahl war nach eigenen Angaben wegen Depressionen 15 Monate in psychiatrischer Behandlung, ist aber seit August 2000 wieder im Schuldienst. Die Gymnasiallehrerin als Klägerin hatte 1500 Euro Schmerzensgeld gefordert. Das Gericht jedoch hält die Zahlung von 500 Euro in diesem Fall für angemessen, auch vor dem Hintergrund, dass sie von Bartsch in Gegenwart ihrer Schüler herabgesetzt und in ihrer Autorität als Lehrerin beeinträchtigt worden sei.

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