Ihre Meinung Im touristischen und öffentlichen Interesse

Infrastruktur

Zum Artikel „Muss der Biergarten an der Saar schließen?“ (TV vom 31. Oktober):

Das sogenannte Multi-Kulti in Schoden erfreut sich großer Beliebtheit. Im Sommer besuche auch ich mit vielen Freunden und Bekannten mehrfach wöchentlich diesen wunderschönen Ort, wo sich nicht nur Stammgäste, sondern auch viele Touristen einfinden. Es wird diskutiert, herumgeblödelt, gelacht, Volleyball und Minigolf gespielt, Freundschaften geknüpft und anderes mehr.

Für Schoden ist dies in jeder Hinsicht eine Bereicherung. Dies dürfte wohl auch der Grund dafür sein, dass im Jahr 2000 – wenn auch für den Bürgerservice – ein Kinderspielplatz und eine Sonnenterrasse erlaubt wurden.

Das Multi-Kulti wird von seinem Betreiber meiner Meinung nach auch dem Grunde nach nicht illegal genutzt, da er nach dem Inhalt des Artikels über eine Gaststättenerlaubnis verfügt. Etwaige Fehler im Erlaubnisverfahren gehen nicht zu seinen Lasten. Ungeachtet formaler Gesichtspunkte – beispielsweise im Genehmigungsverfahren, Bebauungsplan – geht es vom Kern her um den Vorwurf unzulässigen, von der Anlage ausgehenden Lärms.

 Nach dem Inhalt des Artikels befinden sich die benachbarten Wohnhäuser nicht in einem reinen, sondern in einem allgemeinen Wohngebiet. Selbst Bewohner reiner Wohngebiete haben keinen Anspruch darauf, dort ohne Geräusche zu leben. In allgemeinen Wohngebieten sind auch Speise- und Schankwirtschaften erlaubt.

 Der zulässige Lärmpegel ist in der Technischen Anleitung Lärm für allgemeine Wohngebiete für 22 bis 6 Uhr mit 40 Dezibel festgelegt. Selbst wenn dieser Wert an den Messpunkten der Wohnhäuser der Beschwerdeführer in einem Mittel­ungsverfahren zur Feststellung eines Durchschnittswertes erreicht würde, stellt sich unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit die Frage nach geeigneten Schutzmaßnahmen. Insoweit spricht Rechtsanwalt Henseler von einem Lärmschutzgutachten.

Im Saarburger Raum müssen unzählige Restaurants ihren Betrieb keineswegs um 22 Uhr einstellen, sie verfügen über entsprechende Genehmigungen. Diese Verfahrensweise liegt im touristischen und damit auch im öffentlichen Interesse, was beim Multi-Kulti nicht zu verneinen ist.

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