Verwaltungsgericht Linke Fraktion klagt gegen den Kreistag Trier-Saarburg wegen Besetzung der Ausschüsse

Trier/Saarburg/Konz/Schweich · Die Fraktion setzt sich dafür ein, dass kleine Gruppierungen besser in den Ausschüssen des Kreises repräsentiert werden. Jetzt wird der Fall am Verwaltungsgericht Trier verhandelt.

 Das Verwaltungsgericht Trier entscheidet über die Größe der Ausschüsse im Kreistag Trier-Saarburg.

Das Verwaltungsgericht Trier entscheidet über die Größe der Ausschüsse im Kreistag Trier-Saarburg.

Foto: roland morgen (rm.) - roland morgen (rm.)

Große Fraktionen im Trier-Saarburger Kreistag haben keine Probleme, wenn es um die Zahl ihrer Vertreter in den Ausschüssen des 50-köpfigen Trier-Saarburger Kreistags geht. CDU (17 Fraktionsmitglieder), SPD (10), Die Grünen (8) und FWG (7) sind in allen 13 Ausschüssen und auch in den sonstigen Gremien sicher vertreten. Sind die Parteien oder Gruppierungen jedoch mit weniger als drei Mitgliedern im Kreistag repräsentiert, haben sie nicht automatisch einen Anspruch auf einen Ausschusssitz. Die wenigen Plätze in den elfköpfigen Gremien, die nach Berechnung der Besetzung der Ausschüsse über eine gesetzlich festgeschriebene Formel übrig sind, werden verlost. Deshalb sind nicht alle Fraktionen in allen Gremien vertreten.

Das ist aus Sicht der zweiköpfigen Linken-Fraktion im Trier-Saarburger Kreistag, angeführt von Kathrin Mess, undemokratisch und unfair gegenüber den kleinen Fraktionen. Betroffen sind zurzeit drei Fraktionen mit zwei Mitgliedern (Die Linke, AfD und FDP) und natürlich die beiden Einzelvertreter im Kreistag. Im Vergleich zu vorherigen Legislaturperioden, in denen bis zu fünf verschiedene Gruppierungen vertreten waren, ist der Kreistag mit sieben Fraktionen und zwei Einzelvertretern bunter geworden. Die Linke will nun, dass sich das auch in den Ausschüssen besser widerspiegelt. Mit einem Antrag, alle Ausschüsse auf 14 Sitze zu erweitern, ist die Partei aber politisch gescheitert (siehe Info). Deshalb will die Fraktion sich nun über den Rechtsweg vor dem Verwaltungsgericht einen Sitz in allen Ausschüssen erkämpfen.

Die Linke klagt deshalb gegen den Kreistag Trier-Saarburg. Die mündliche Verhandlung unter Vorsitz von Richter Stefan Jakobs ist für Dienstag, 7. Juli, 10 Uhr, im Verwaltungsgericht terminiert. Eine Gerichtssprecherin erklärt auf Volksfreund-Anfrage: „Streitgegenstand ist die Besetzung der Ausschüsse des Kreistags.“ Klägerin ist die Linken-Fraktion, beklagt wird der Kreistag, der laut Gericht durch den Landrat beziehungsweise einen Vertreter repräsentiert wird. Das Problem aus Sicht der Klägerin sei, dass sie nicht an allen regulären Ausschusssitzungen teilnehmen könne. Deshalb wolle die Linken-Fraktion die Ausschüsse vergrößern, so dass sie in jedem dieser Gremien einen Sitz beanspruchen könne.

Die Rechtsgrundlagen, die die Linken-Fraktion mit der Klage angreift, ist die Hauptsatzung des Kreises Trier-Saarburg, in der die Größe der Ausschüsse festgelegt ist. Die Sitzverteilung wird in der Geschäftsordnung des Kreistags geregelt, die sich wiederum auf das rheinland-pfälzische Kommunalwahlgesetz und die darin enthaltenen Vorgaben für die Berechnung beruft.

Das Thema der Ausschussgrößen wird nicht zum ersten Mal vor einem rheinland-pfälzischen Verwaltungsgericht verhandelt. Die Linken-Fraktion im Mainzer Stadtrat hat schon nach der Kommunalwahl 2009 den Rechtsweg gesucht, um die Gremien von 14 auf 18 Mitglieder zu vergrößern. Der Fall landete am rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts in Koblenz, das 2013 eine Entscheidung getroffen hat (Az.: 10 A 10229/13.OVG). In dem Urteil heißt es, dass kleineren Gruppierungen kein Grundmandat für Ausschüsse zustehe. Die Größe der Ausschüsse sei angemessen, wenn sie ungefähr einem Viertel der Plenumsgröße entspreche. Für den Trier-Saarburger Kreistag, der inzwischen 50 Mitglieder hat, bedeutet das, dass die Mitgliederzahl bei 12,5 liegen würde. Ob diese Zahl nun auf- oder abgerundet wird, darüber muss das Gericht entscheiden.

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