Löschwasser wird zum Streitobjekt

Mit zwei Rechtsfällen von überregionaler Bedeutung befasst sich das Verwaltungsgericht Trier: heute mit der Sicherungspflicht in Außenbezirken - betroffen ist das Jugendzentrum "Haus auf dem Wehrborn" in Aach - und demnächst mit der Wegeführung des Eifelsteigs im Kylltal.

Aach/Kordel. Der Fall, um den es heute (10 Uhr) vor dem Verwaltungsgericht Trier geht, hört sich unspektakulär an, könnte aber weitreichende Folgen für die Sicherungspflicht von rheinland-pfälzischen Kommunen in Außenbezirken haben. Konkret betrifft es die Löschwasserversorgung des Jugendzentrums "Haus auf dem Wehrborn" bei Aach. In dieser Einrichtung der Caritas-Trägergesellschaft Trier (ctt) werden rund 70 Jugendliche betreut. Es gibt etwa 20 Gebäude dort, darunter Fortbildungsstätten, einen Frisörsalon sowie einen Kindergarten, in dem der Nachwuchs aus den Gemeinden Aach und Newel betreut wird. Die Kita steht kurz vor dem Ausbau.

Vor dem Hintergrund, dass bei einer Feuerwehrübung vor etwa zwei Jahren nicht genügend Löschwasser zur Verfügung stand, streiten sich nun das Jugendzentrum und der Zweckverband Wasserwerk Trier-Land darüber, wer künftig für die Bereitstellung von ausreichend Löschwasser sorgen muss. Falls das Gericht heute zu der Erkenntnis kommen sollte, dies sei Aufgabe des Zweckverbands, könnte eine Lawine von sicherungsrelevanten Tätigkeiten mit nicht unbeträchtlichen Kosten auf die Kommunen zukommen. Das reicht von der Unterhaltungspflicht für Straßen und Laternen über die Frage von Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bis hin zur Schneeräumpflicht. Laut Baurecht sind Anwesen in Außenbezirken nicht von Kommunen zu versorgen, anders sieht es allerdings aus, wenn sie durch Erweiterungen zu Ortsteilen werden oder strukturell einen solchen Charakter annehmen. Dann werden die Exklaven Innerortslagen gleichgestellt und kommen in den Genuss der gemeindlichen Daseinsvorsorge.

"Das ist für uns eine Grundsatzfrage, alleine schon deshalb müssen wir das notfalls durch alle Instanzen durchziehen", sagt Trier-Lands Bürgermeister Wolfgang Reiland. Mit dem Helenenberg bei Welschbillig und dem Schönfelder Hof bei Zemmer gibt es in der Verbandsgemeinde Trier-Land Außenbereiche, die ähnliche Voraussetzungen aufweisen wie der Wehrborn. Für dessen künftigen kaufmännischen Leiter Stefan Mathy ist die Angelegenheit brisant: "Uns geht es nicht ums Sparen, am wichtigsten ist, dass wir im Ernstfall genügend Löschwasser zur Verfügung haben." In die von ihnen angebotene Vereinbarung, für rund 170 000 Euro ein Löschwasser-Reservoir anzulegen und die Kostenfrage bis zu einer Entscheidung des Gerichts offenzuhalten, habe der Zweckverband nicht eingewilligt, so Mathy. Die für heute angesetzte Verhandlung, in der ein Waldbesitzer aus dem Kylltal gegen das Land wegen der Wegeführung des Eifelsteigs klagt, ist verschoben worden.

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