Mädchen im Freibad missbraucht

Trier/Saarburg · Das Landgericht Trier hat gestern einen 41-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Saarburg zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Er soll im Sommer 2011 drei Mädchen zum Teil schwer sexuell missbraucht sowie kinderpornografisches Material besessen haben.

Trier/Saarburg. Richter Armin Hardt brauchte eine Stunde, um das Urteil von vier Jahren und drei Monaten gegen einen 41-jährigen Mann aus der Verbandsgemeinde Saarburg zu begründen. Dem Urteilsspruch vorausgegangen waren sieben Verhandlungstage und die Vernehmung von 22 Zeugen.
Und das, obwohl der Angeklagte zu Beginn des Prozesses die ihm vorgeworfenen Taten gestanden hatte. "Das Geständnis war allerdings so rudimentär, dass die Große Strafkammer die Beweisaufnahme komplett durchführen musste", sagte Hardt in seiner Urteilsbegründung.
Neben der Einlassung des Angeklagten berücksichtigte das Gericht bei der Strafzumessung, dass sich das Verfahren bis zum Urteilsspruch rund vier Jahre hingezogen hat. Schon 2012 zeigte die 13-jährige Stieftochter ihren Stiefvater an, doch die Ermittlungen zogen sich danach in die Länge. Einer der Gründe hierfür war, dass das Mädchen kurz darauf "aus Heimweh" - so das Gericht - zu Hause wieder eingezogen und dann Druck auf die Stieftochter ausgeübt worden sei.
Im Haus eingesperrt


Schon die Strafanzeige dürfte der 13-Jährigen viel Kraft abverlangt haben. Nachdem sie ihrem Stiefvater in Gegenwart ihrer Mutter kinderpornografisches Material vorgehalten hatte, das sie in dessen Schlafzimmerschrank gefunden hatte, sei sie im Haus eingesperrt worden. Auch wurde vom Fenster in ihrem Zimmer der Griff abmontiert. Trotzdem konnte das Mädchen nachts türmen und Unterschlupf bei einer Freundin finden. Dort erzählte sie dann auch, was ihr und zwei von ihren Freundinnen im Sommer 2011 passiert sei.
Damals war der Angeklagte wiederholt mit seiner Frau, seiner Stieftochter und deren Freundinnen in mehreren Freibädern in der Region unterwegs. Beim Spielen im Wasser soll der Angeklagte laut Urteil den drei Mädchen wiederholt in die Bikinihose gegriffen haben. Außerdem soll er seiner Stieftochter beim Spielen am heimischen Rechner in die Unterhose gegriffen haben.
Das Mädchen berichtete auch von bestimmten Sprüchen ihres Stiefvaters. Für die Dritte Große Strafkammer des Landgerichts sind solche konkreten Aussagen ein wichtiges Puzzleteil, um die Glaubwürdigkeit der als Zeugin vernommenen Stieftochter zu beurteilen. "So etwas gibt ein Zeuge nur wieder, wenn er es tatsächlich erlebt hat", sagte Hardt.
Noch nicht rechtskräftig


Aussagen der Mutter, die ihrer Tochter im Prozess vorhielt, nicht die Wahrheit zu sagen, wies die Kammer zurück. Hardt: "Das war klassische Schwarz-Weiß-Malerei. Die Mutter sieht den Angeklagten im strahlenden Licht, während sie ihre Tochter zur Lügnerin abstempelt." Missfallen habe der Kammer der wiederholte Versuch der von der Verteidigung genannten Zeugen, das Opfer in schlechtes Licht zu stellen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der vor acht Monaten gegen den Angeklagten erlassene Haftbefehl wurde aufrechterhalten.

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