Mehr Geld fürs Grün

Die Erneuerung der Graf-Siegfried-Straße, Saarburgs "Einkaufsmeile", wird teurer als geplant. Um rund 9450 Euro muss der im Haushaltsplan 2008 für den Ausbau vorgesehene Betrag "nach oben" korrigiert werden. Der städtische Haupt- und Finanzausschuss segnete die Mehrausgaben nun ab.

 In den vergangenen Monaten wurde die Graf-Siegfried-Straße im Bereich zwischen dem neuen Verkehrskreisel am Altstadttunnel und dem Fußgänger-Überweg an der Sparkasse ausgebaut. TV-Foto: Hermann Pütz

In den vergangenen Monaten wurde die Graf-Siegfried-Straße im Bereich zwischen dem neuen Verkehrskreisel am Altstadttunnel und dem Fußgänger-Überweg an der Sparkasse ausgebaut. TV-Foto: Hermann Pütz

Saarburg. (hpü) Zwischen Saarburgs neuem Verkehrskreisel am Altstadttunnel und dem Fußgängerüberweg an der Sparkasse wurde in den vergangenen Monaten fleißig gebaut. Inzwischen sind die Bagger wieder abgerückt, die erste Etappe in Richtung Rathaus (bis dahin soll die Graf-Siegfried-Straße noch ausgebaut werden) ist geschafft.

Nur ein Teil der Gesamtkosten für das Ausbauprojekt soll im Haushaltsjahr 2008 abgewickelt werden. Rund 250 000 Euro waren für dieses Jahr eingeplant worden. Allerdings: Mehrarbeiten in den Bereichen Elektro- und Grünanlagen sowie zusätzlich angeschaffte Abfallbehälter haben die Kosten weiter nach oben getrieben. Die Mehrausgaben liegen bei rund 9450 Euro. Damit steigt der Betrag, den die Stadt im laufenden Haushalt für den Ausbau der Graf-Siegfried-Straße bereitstellen muss, auf 25 9450 Euro. In seiner jüngsten Sitzung segnete der städtische Haupt- und Finanzausschuss die "überplanmäßige Ausgabe" ab. Auch an anderer Stelle im Stadtgebiet soll demnächst "geschafft" werden. An der in Richtung Mannebach führenden Landesstraße 135, derm "Kunoweiher", soll die Straßenbeleuchtung zum Teil erneuert und erweitert werden. Voraussichtlich 45 093,50 Euro muss die Stadt dafür hinblättern.

Der Kreis erstattet der Stadt Saarburg 109 815,59 Euro zurück, die sie im Jahr 2006 als Beteiligung an den Personalkosten in den katholischen Kindergärten St. Marien und St. Laurentius gezahlt hatte. Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts, wonach Gemeinden und Städte, die aufgrund ihres defizitären Haushalts Bedarfszuweisungen erhalten würden, von einer Beteiligung an den Personalkosten für Kindergärten zu befreien sind.

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