Mehr Windkraft auf dem Saargau

Saarburg · Es geht voran in Sachen Windkraft: Neben der Fläche zwischen Kirf und Merzkirchen wird es in der Verbandsgemeinde Saarburg vier weitere Gebiete für Windkraft geben. Ab Mitte 2013 könnten die ersten Anlagen kommen.

Saarburg. Die Verbandsgemeinde (VG) Saarburg will, wie viele Gemeinden in der Region, groß in das Geschäft mit der Windenergie einsteigen. Zwei wichtige Schritte in diese Richtung hat der VG-Rat in seiner jüngsten Sitzung getan: Damit auf dem Saargau in Zukunft mehr Windräder gebaut werden können, hat er einen Entwurf mit fünf Schwerpunktflächen abgenickt. Außerdem hat er beschlossen, Pläne für die Gründung eines Wirtschaftsbetriebes erstellen zu lassen, mit dem die Gemeinde selbst Windräder bauen und betreiben könnte. Einige wichtige Fragen und Antworten zur Zukunft der Windkraft auf dem Saargau.

Wie hat die Gemeinde die Schwerpunktflächen festgelegt?
In einem Flächennutzungsplan (FNP) hatte die Gemeinde bisher ein Vorranggebiet für Windkraft festgelegt. Das Gebiet liegt zwischen Kirf und Merzkirchen, wo sich derzeit 12 Windräder drehen. Zwei neue kommen bald dazu. Dieser FNP soll weiterentwickelt werden. Das Planungsbüro Fischer aus Trier hat aufwendige Untersuchungen gemacht, die etwa Naturschutz, Siedlungsnähe und Windgeschwindigkeiten berücksichtigt haben. So sind fünf Flächen übrig geblieben.

Was ist überhaupt ein Flächennutzungsplan?
Für den FNP ist die Verbandsgemeinde zuständig. Mit diesem Plan legt sie grob fest, wie der Boden innerhalb ihrer Grenzen genutzt werden soll. Wenn es in die Detailplanung geht, ist der FNP für Behörden verbindlich. Der Beschluss eines FNP ist also eine Selbstverpflichtung der Gemeinde. Den normalen Bürger betrifft dieser Plan direkt erst einmal nicht. Das heißt: Auch wenn es im FNP ein Gebiet für Windkraft gibt, heißt das noch nicht, dass ein Bauherr einen Rechtsanspruch hat, an einem bestimmten Standort ein Windrad zu bauen.

Wo könnten denn in Zukunft Windräder stehen?
Das Planungsbüro hat sechs Flächen aufgelistet: eine Fläche von 43 Hektar zwischen Palzem und Wincheringen, eine Fläche von 107 Hektar zwischen Kirf und Merzkirchen, eine Fläche von 68 Hektar bei Kirf, eine Fläche von 60 Hektar bei Freudenburg und eine Fläche von 32 Hektar bei Taben-Rodt. Für zusätzliche Flächen bei Irsch, Serrig und Taben-Rodt soll ein Vogelgutachten erstellt werden, weil dort Schwarzstörche vermutet werden. Grundsätzlich ist ein Mindestabstand von 1000 Metern zu Siedlungen einzuhalten.

Wann werden die ersten Anlagen gebaut?
Das ist noch offen. Der FNP beschreibt erst einmal Konzentrationsflächen, auf denen grundsätzlich Windräder gebaut werden dürfen. Die VG muss den FNP nun der Öffentlichkeit, Behörden sowie Fachleuten präsentieren und ihn danach förmlich beschließen. Danach könnte ein Investor kommen und sich einen genauen Standort aussuchen. Dann wird noch einmal geprüft. Wenn dann grünes Licht kommt, können die Bagger rollen. Theoretisch ab Mitte 2013.

Wer verdient an der Windenergie?
Es gibt grob gesagt vier Einnahmequellen: Gewerbesteuer, Verpachtung von Flächen, Bau von Windrädern und Verkauf von Strom. Viele Gemeinden verdienen bisher nur an Steuern und an der Verpachtung von Flächen. Laut Experten bietet aber auch der Bau von Anlagen eine gute Möglichkeit, Geld zu verdienen. Die Margen zwischen Baukosten und Verkaufspreis können etwa 400 Euro pro Kilowatt installierter Leistung betragen. Bei einem 2000-KW-Windrad wären das immerhin 800 000 Euro. Für den Strom gibt es eine garantierte Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) - eine sichere Grundlage.

Wer bekommt das Geld aus der Windenergie?
Pachteinnahmen bekommt der Eigentümer einer Fläche. Wird Gemeindegrund verpachtet, fließt das Geld ins Säckel der Ortsgemeinde. Die Gemeinden der VG haben einen Solidarpakt geschlossen: Etwa 10 Prozent der Einnahmen sollen in eine gemeinsame Gesellschaft fließen und allen zugutekommen. So profitieren auch Gemeinden ohne Windkraft. Der Prozentsatz ist noch nicht endgültig festgelegt. Das Geld für den Bau einer Anlage bekommt der Investor, der Betreiber verdient am Stromverkauf. Bei Kirf lassen derzeit die Stadtwerke Speyer ein Windrad bauen. Sie verkaufen später auch den Strom. Theoretisch könnte die VG das auch tun, wenn sie etwa eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) gründet.

Welche Vor- und Nachteile hat eine AöR?
Eine kommunale Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) ist eine Verwaltungseinrichtung, die es den Kommunen etwa ermöglicht, Wirtschaftsbetriebe zu führen. Ein Beispiel sind Sparkassen. Ein großer Vorteil: Die Anstalt bekommt zinsgünstige Kommunalkredite. Ein Nachteil: Die Träger, also die Gemeinden, haften unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Anstalt.Meinung

Solide rechnen!
Der Saarburger Verbandsgemeinderat hat fünf Gebieten für Windkraft zugestimmt. Außerdem will er einen Betrieb gründen, mit dem die Gemeinde in das Geschäft mit der Windenergie einsteigen kann. Das sind zwei wichtige Schritte, die der ganzen Verbandsgemeinde zugute kommen könnten. Eine Entscheidung für eine konkrete Investition war das noch nicht. Und das ist gut so. Wer für viele Millionen Windräder bauen will, braucht auch viele Experten. Wenn sich Politiker an Großprojekte wagen, kann das zum Fiasko werden. Das beweisen die Hamburger Elbphilharmonie und der Berliner Flughafen. Es müssen also starke Partner mit an Bord, die etwas von Windkraft verstehen. Und eine Gegenstimme während der Abstimmung zur AöR im Rat zeigt: Es gibt Verunsicherung. Solides Rechnen und absolute Transparenz sind vonnöten. Die Gründung einer AöR kostet kein Vermögen. Es ist es gut, dass sich die VG Optionen offenhält, stärker als bisher von der Windenergie zu profitieren. t.thieme@volksfreund.de

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