Minijobs für Flüchtlinge sind in der Region eine Ausnahme

Trier/Schweich/Saarburg · Ein Arbeitsmarktprogramm der Bundesregierung kommt kaum in die Gänge: Auch in Trier arbeiten nur wenige Flüchtlinge mit laufenden Asylverfahren. Ein Grund ist die zähe Bürokratie.

 Straßen und Unterkünfte reinigen oder übersetzen: Die Agentur für Arbeit beschäftigt Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren für eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde. Weil nur wenige der möglichen Stellen besetzt sind, wird das Budget gekürzt. TV-Foto: Friedemann Vetter

Straßen und Unterkünfte reinigen oder übersetzen: Die Agentur für Arbeit beschäftigt Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren für eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde. Weil nur wenige der möglichen Stellen besetzt sind, wird das Budget gekürzt. TV-Foto: Friedemann Vetter

Foto: Friedemann Vetter (ClickMe)

Trier/Schweich/Saarburg Sie übersetzen Texte und Gespräche, reinigen Unterkünfte oder ziehen durch die Stadt, um die Straße zu kehren oder Müll aufzusammeln. Einige der Tätigkeiten der Asylbewerber sind komplex, andere sind langweilig und verlangen keine Ausbildung oder großes Wissen. Die Menschen, die sie ausüben, haben zum Teil studiert, anderen fehlt das Basiswissen, um auf dem deutschen Arbeitsmarkt zurechtkommen zu können. Gemeinsam haben die Jobs für Geflüchtete ohne Aufenthaltsstatus eines: den gleichen Lohn. Pro Stunde erhalten die Asylbewerber 80 Cent (siehe Info).
Im Kreis Trier-Saarburg leben etwa 400 Männer, Frauen und Kinder mit laufendem Asylverfahren. Nicht alle von ihnen kommen für die 136 Jobs im Kreis infrage. Im Gesetz werden die Stellen Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen genannt. Im Behördendeutsch werden sie mit Fim abgekürzt. Im ganzen Kreis sind zurzeit nur 34 dieser Stellen besetzt, 25 in der Verbandsgemeinde Konz und neun in der VG Hermeskeil.
Die Stadt Trier, in der 379 Asylbewerber leben, hat ursprünglich 130 solcher Stellen beantragt. Am 5. Mai hat die Bundesagentur für Arbeit laut Presseamt für die Gemeinschaftsunterkünfte Jägerkaserne und Louis-Pasteur-Straße 16 Stellen genehmigt. Allerdings stehe noch ein Vertragsabschluss zwischen der Agentur für Arbeit und der Caritas aus, sagt Pressesprecher Ralf Frühauf.
Hintergrund der Unterstützung für die Kommunen ist ein im vergangenen Jahr gepriesenes Programm des Bundesarbeitsministeriums: Deutschlandweit sollten 100 000 Jobs für Asylbewerber geschaffen werden. Flüchtlinge sollen so vor Abschluss ihres Asylverfahrens niedrigschwellig an den deutschen Arbeitsmarkt herangeführt werden. Der Bund wollte ihnen Einblicke in das berufliche und gesellschaftliche Leben in Deutschland gewähren. Asylbewerber sollten auch die Gelegenheit bekommen, zum Gemeinwohl beizutragen und sich in Deutschland einzubringen.
Einige Asylbewerber reinigen zum Beispiel täglich in der Stadt Konz die Straßen ("Vom Unternehmer zum Straßenreiniger", TV vom 8. Oktober 2016). Die Verbandsgemeinde Konz war bei der Beschäftigung von Asylbewerbern ohnehin Vorreiter. Gespräche mit den dort beschäftigten Flüchtlingen ergeben, dass sie meist zwar froh sind, sich einbringen zu können, aber noch lieber gerne einen richtigen Job hätten.
Bis 2019 hat der Bund für die Fim 300 Millionen Euro pro Jahr eingeplant. Auf TV-Anfrage beim Bundesarbeitsministerium heißt es, dass bisher etwa 24 632 Stellen besetzt worden seien. Ein Ministeriumssprecher zieht auf TV-Anfrage eine positive Bilanz, obwohl nur ein Viertel der vorgesehenen Stellen beantragt worden ist: "Das Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen ist damit nicht gescheitert, sondern im Gegenteil erfolgreich angelaufen."
Ein Grund dafür, dass weniger Asylbewerber als erwartet beschäftigt werden, seien die stark beschleunigten Asylverfahren mit einer Dauer von durchschnittlich drei Monaten. "Gerade Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive, die die Hauptzielgruppe der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen darstellten, wechseln schneller in die Grundsicherung für Arbeitsuchende", sagt der Ministeriumssprecher. Deshalb würden 2018 auch 240 von 300 Millionen Euro im Budget für Flüchtlinge umgeschichtet. So werde das Gesamtbudget der Grundsicherung für Arbeitsuchende verstärkt. "Damit folgen die Mittel sozusagen der Zielgruppe", heißt es in Berlin.
Hans-Günther Lanfer, Pressereferent der Stadt Trier, bestätigt die Sichtweise des Ministeriums: Durch die geringere Zahl der (noch) nicht anerkannten Asylbewerber sei der Bedarf an diesen Stellen entsprechend geringer, daher seien die Auswirkungen eher gering. Auch Thomas Müller, Pressesprecher des Kreises Trier-Saarburg, geht davon aus, dass die verbliebenen Mittel für die vorhandenen Stellen ausreichen. Er beklagt allerdings den mit der Beantragung der Stellen verbundenen hohen Verwaltungsaufwand. Dieser Bürokratie ist es wohl auch geschuldet, dass es lange dauert, bis eine Fim genehmigt wird.KommentarMeinung

Behäbige Bürokratie erschwert die Integration
Das Arbeitsmarktprogramm für Asylbewerber ist in Kraft getreten, als die Flüchtlingszahlen schon rückläufig waren. Es war gut gemeint, aber kam zu spät. Noch später kam es in den Kommunen an. Die Folge: Nur ein Viertel der möglichen Stellen wurden beantragt. Die Gründe dafür liegen nicht nur in den beschleunigten Asylverfahren und sinkenden Zahlen. Die Situation ist auch einer komplizierten Bürokratie geschuldet. Mehrere Ebenen und Ministerien arbeiten parallel am Thema Integration, zum Teil ohne voneinander zu wissen. Dabei wäre vielleicht gar kein Arbeitsmarktprogramm mit kompliziertem Antragsverfahren für die Minijobs nötig. Vielleicht wäre es am einfachsten gewesen, ein Soforthilfeprogramm zur Integration für Kommunen zu schaffen. Dann hätten Städte, Kreise und Gemeinden gemessen an der Zahl der Flüchtlinge mehr Geld bekommen. Das hätten sie mit ihrem Wissen über lokale Probleme und Versorgungslücken unabhängig von Aufenthaltsstatus und Nationalität des Empfängers verteilen können. Der Bund hätte über das Große und Ganze entschieden. Die Details wären vor Ort geklärt worden. Das Umschichten des Budgets von einem zum anderen Topf wäre gar nicht nötig. Doch warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? c.kremer@volksfreund.deExtra: GESETZLICHE VORGABEN FÜR MINIJOBS


Die Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde für die Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen ist im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt. Zielgruppe dieser Minijobs sind alle Asylbewerber, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist (Aufenthaltsgestattung). Im AsylbLG heißt es zudem, dass alle Leistungsberechtigten zu einer solchen Arbeit verpflichtet sind. "Bei unbegründeter Ablehnung einer solchen Tätigkeit besteht kein Anspruch auf Leistungen", schreibt das Gesetz vor. Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis dürfen uneingeschränkt arbeiten und bekommen dieselben Leistungen wie deutsche Sozialhilfeempfänger, die im Sozialgesetzbuch II geregelt sind. Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung müssen sich eine Erlaubnis der Ausländerbehörde einholen, wenn sie eine Tätigkeit ausüben möchten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort