Missbrauchsprozess: Revision gegen Trierer Urteil verworfen

Trier · Der Bundesgerichtshof hat eine Revision der Staatsanwaltschaft Trier gegen ein Urteil des Landgerichts Trier verworfen. Dieses hat im März 2013 einen 64-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Hermeskeil des mehrfachen Missbrauchs von Kindern schuldig gesprochen.

Trier. Das Landgericht hatte den an Demenz leidenden Mann zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt und unter anschließende Führungsaufsicht gestellt. Das bedeutet die Betreuung durch einen Bewährungshelfer und weitere Auflagen - beispielsweise die Verpflichtung, sich regelmäßig bei einem Arzt zu melden oder den Wohnort nicht zu verlassen. Nach Überzeugung des Gerichts hat der Mann Kindern Pornos gezeigt, sie unsittlich berührt und zu sexuellen Handlungen untereinander aufgefordert (der TV berichtete).
Die Staatsanwaltschaft hatte Revision gegen dieses Urteil eingelegt, denn das Gericht hatte ihre Forderung nicht erfüllt, den Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen. Der zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat diese Revision jetzt als unbegründet verworfen, teilte das Landgericht gestern mit. Das Urteil gegen den 64-Jährigen ist rechtskräftig. jp

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