Mit 800 000 Euro zurück zur Natur

Zurück zum ursprünglichen Zustand: Die Renaturierung der Gewässer geht weiter. Bis zu 90 Prozent der Kosten übernimmt das Land. Inzwischen hat die Leuk mit dem Hochwasser die erste Bewährungsprobe hinter sich. Fazit: Es muss nachgebessert werden.

 Die Leuk fließt bei Trassem schon im neuen Bett. Deutlich zu erkennen: Das Treibgut vom letzten Hochwasser am Ufer. TV-Foto: Julia Kalck

Die Leuk fließt bei Trassem schon im neuen Bett. Deutlich zu erkennen: Das Treibgut vom letzten Hochwasser am Ufer. TV-Foto: Julia Kalck

Saarburg. Der Investitionsplan der Verbandsgemeinde (VG) Saarburg wird am Dienstag im Rahmen des Haushaltsbeschlusses zur Abstimmung stehen. Einen großen Teil der insgesamt etwa 1,4 Millionen Euro des Investitionsprogramms - rund 800 000 Euro - werden in die Renaturierung weiterer Gewässer fließen.

Das ist keine freiwillige Ausgabe der VG, sondern die pflichtgemäße Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union. "Die EU-Wasserrahmenrichtlinie müssen wir bis 2015 verwirklichen", sagt Jürgen Kremer vom Bauamt der VG (siehe Hintergrund). Die Leuk ist bereits zum Teil renaturiert, also in einen ursprünglicheren, nicht begradigten Zustand zurückgebracht worden. Im Sommer beginnt der vierte Bauabschnitt zwischen Kollesleuken und Trassem: 3,4 Kilometer Bach werden dort umgebettet (der TV berichtete). Während die Leuk als sogenanntes Gewässer zweiter Ordnung in die Zuständigkeit des Kreises fällt, sind die Nebengewässer der Leuk als Gewässer dritter Ordnung im Verantwortungsbereich der VG.

Zunächst ist unter diesen Nebenbächen der Dilmarbach an der Reihe, dann der Loh- und der Engelbach (Gemarkung Saarburg) und der Sprenkelbach (Gemarkung Trassem). "Für den Dilmarbach sind der erste und der zweite Bauabschnitt bereits genehmigt. Das wollen wir in diesem Jahr auf jeden Fall noch realisieren", sagt Kremer. Zudem laufe die Untersuchung für den Loh- und den Sprenkelbach. Die hohen Kosten der Renaturierung erklären sich auch dadurch, dass die VG Grundstücke an den Bächen ankaufen muss. "In den vergangenen zehn Jahren haben wir 85 Hektar aufgekauft, insbesondere zwischen Saarburg und Trassem und auf dem Saargau", sagt VG-Bürgermeister Leo Lauer.

Flächen, die nicht als Überflutungsgebiete bei Hochwasser dienen, verpachtet die VG. Die frisch renaturierte Leuk in Trassem hat indes ihre erste Bewährungsprobe hinter sich: das Januar-Hochwasser. "Im Grunde war es von Vorteil, dass das Hochwasser kam", sagt Kremer. "So konnten wir schon sehen, ob sich die Renaturierung bewährt hat." Vom Grundsatz her sei es auch gut gelaufen: Die Leuk hat sich beim Hochwasser weit in die umliegenden Wiesen ausgebreitet. "Es hat sich ganz klar gezeigt, dass die Wassermassen sich verteilt haben und nicht in einem Schwung in die Stadt reingeflossen sind", bekräftigt VG-Bürgermeister Leo Lauer. Die Saarburger Altstadt wurde am Buttermarkt nur um Zentimeter vom Wasser der Leuk verschont.

Allerdings gab es in Trassem ein paar Probleme. Dort ist die Leuk in die Talsohle verlegt worden, das alte Bachbett im Ort wurde eingeengt. Die Barriere aus großen Steinquadern, die den Zufluss zum alten Bachbett regulieren sollte, hielt dem Hochwasser nicht stand, das Wasser floss damit wieder durch das alte Bett und verursachte an einigen Stellen Schäden an der Böschung. "Wir wollen dies im Rahmen des vierten Bauabschnitts in Ordnung bringen", sagt Kremer.

Die Finanzierung der Renaturierung stemmt die VG nicht alleine: Das Land trägt im Rahmen der Aktion Blau 90 Prozent der Kosten. HintergrundEU-Wasserrahmenrichtlinie: Die Richtlinie der Europäischen Union ist am 22. Dezember 2000 in Kraft getreten. Generelle Ziele der Richtlinie sind der Schutz und die Verbesserung des Zustands des Ökosystems Gewässer, die Förderung einer nachhaltigen Nutzung der Wasserressourcen, die Reduzierung von Schadstoffen sowie die Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren. Verbindliches Ziel ist es, bis 2015 einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu erreichen. Die Gewässer sind je nach wasserwirtschaftlicher Bedeutung eingeteilt nach erster, zweiter und dritter Ordnung. Der Bund kümmert sich um Gewässer erster Ordnung (Saar, Mosel), der Kreis um die zweiter Ordnung (Leuk) und die VG um die Gewässer dritter Ordnung (kleinere Bäche). (jka)

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