"Mit Winterreifen wäre das nicht passiert …"

Saarburg · Eigentlich ist der Verkehrsunfall, den Beamte der Polizeiinspektion Saarburg am Samstagnachmittag, 7. Januar, aufgenommen haben, alltäglich - wäre da nicht ein wichtiges Detail gewesen. An dem Unfallfahrzeug waren trotz winterglatter Fahrbahn noch Sommerreifen aufgezogen.

Saarburg. "Die Unfallmeldung der Polizeiinspektion Saarburg ist ebenso unspektakulär wie der Unfallhergang und die -folgen", heißt es bei der Polizei in Saarburg. Ein Mercedes kommt am Samstagnachmittag gegen 15.50 Uhr in einem Saarburger Wohngebiet in einer Kurve von der Fahrbahn ab. Der Wagen streift eine Hecke in einem Vorgarten und kommt zum Stehen. An dem Mercedes und der Hecke entsteht ein Sachschaden von mehreren Tausend Euro. Laut Polizei war das ein Unfall, wie er jeden Tag passiert.
Doch zwei Fakten kommen hinzu: Die Straße war winterglatt, und der Wagen hatte nur Sommerreifen aufgezogen. "Mit Winterreifen wäre das nicht passiert", folgert deshalb die Saarburger Polizei. Sie nimmt sich den Unfall zum Anlass, erneut auf die Winterreifenpflicht hinzuweisen. "Bereits bei Temperaturen von unter sieben Grad Saarburg verhärtet die Gummimischung von Sommerreifen", heißt es bei der Polizei. "Die Folge: spürbar reduzierte Bodenhaftung und damit ein längerer Bremsweg."
Laut Straßenverkehrsverordnung sollten Winterreifen dann aufgezogen werden, wenn die Gefahr "winterlicher Straßenverhältnisse" besteht. Bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" sind Winterreifen deshalb Pflicht. Ein Zeitraum ist nicht vorgeschrieben. Als Faustregel gilt aber der Zeitraum von Oktober bis Ostern. Es dürfen Winter-, Allwetter- oder Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung verwendet werden. Das bekannte M+S-Symbol steht für Matsch und Schnee. Es ist laut Polizei jedoch kein Garant dafür, dass der Reifen ein echter Winterspezialist ist. Die Polizei empfehle deshalb Winterreifen mit dem Schneeflocken-Symbol (Three-Peak-Mountain-Snowflake). Das Symbol dürfen nur Reifen tragen, die eine Mindestgriffigkeit auf Schnee aufweisen.
Wer ein Kraftfahrzeug ohne entsprechende Reifen führt, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Behindert er dadurch andere Verkehrsteilnehmer zum Beispiel dadurch, dass er liegenbleibt, beträgt das Bußgeld sogar 80 Euro. Werden andere gefährdet, muss der Schuldige 100 Euro berappen, bei einem Verkehrsunfall 120 Euro. In den letzgenannten drei Fällen kommt jeweils ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu.
Mit dieser Strafe muss jetzt auch der Fahrer des Mercedes aus Saarburg rechnen. Hinzu kommt der Sachschaden von mehreren Tausend Euro an dem Auto. Verletzt wurde bei dem Unfall laut Polizei glücklicherweise niemand.
Wegen der Haftpflichtversicherung müssen sich Autofahrer laut dem Verband der deutschen Versicherungswirtschaft keine Sorgen machen. Diese zahlt Schäden anderer auch, wenn keine Winterreifen aufgezogen wurden. Probleme könnte es allerdings bei Kaskoversicherungen geben. Da gilt: Die Zuschüsse zu Schäden am eigenen Auto könnten gesenkt werden, wenn der Autofahrer vor Fahrtantritt oder während der Fahrt hätte erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind. red/cmk

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