Moose, Misteln, Stechpalmen: Was darf man sammeln?

Saarburg · Im Herbst laufen beim Saarburger Forstamt immer wieder Fragen zum Sammeln von Stechpalmen-, Mistelzweigen und Moosen ein. Deshalb informiert das Forstamt nun, dass die Entnahme von Moosen und auch Misteln per Landeswaldgesetz erlaubt ist, wenn sie in geringen Mengen, für den privaten Bedarf erfolgt und es sich bei den Moosarten nicht um geschützte Arten nach der Bundesartenschutzverordnung handelt.

Außerdem darf es sich beim Ort der Entnahme nicht um ein Naturschutzgebiet handeln.
Eine Genehmigung des Waldbesitzenden ist dann erforderlich, wenn es sich um gewerbliches Sammeln handelt. Dabei ist darauf zu achten, dass bei der Entnahme von Mistelzweigen die Bäume nicht geschädigt werden. Das Forstamt weist beim Sammeln von Walderzeugnissen darauf hin, dass Weißmoose, Torfmoose, Hainmoose und die Stechpalme gemäß Bundesartenschutzverordnung besonders geschützte Arten sind. Diese Pflanzenarten dürfen somit nicht gesammelt werden. red

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