Mord wegen 20.000 Euro? - Prozess vertagt: 41-Jähriger soll Frau aus Habgier erdrosselt haben

Konz/Trier · Der erste Verhandlungstag des Prozesses zu einem möglichen Raubmord in Konz war schnell vorüber. Nach der Anklageverlesung sagten die Verteidiger des angeklagten Paares, dass ihre Mandanten sich beim nächsten Termin am 9. März über Erklärungen ihrer Anwälte äußern würden. Dann wurde der Prozess vertagt.

Staatsanwalt Wolfgang Barrot vertritt die Anklage. Der 41-jährige Angeklagte soll in der Nacht vom 31. Juli auf den 1. August in das Haus einer 63-jährigen Frau eingebrochen sein. Dort habe die Frau auf der Couch im Wohnzimmer geschlafen. Durch die Geräusche während des Einbruchs ist sie laut Staatsanwaltschaft aufgewacht. Der Mann habe sie niedergerungen und erwürgt, nachdem sie ihm eine Skimaske vom Kopf gerissen habe, sagt Barrot.

Jetzt muss sich der Angeklagte wegen Mordes verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, das Verbrechen aus Habgier begangen zu haben. Zudem habe er so den Einbruch vertuschen wollen.
Der Mann hat laut TV-Informationen einen Geldbetrag von etwa 20.000 Euro in dem Anwesen der Getöteten gesucht. Diese hat er offensichtlich nicht gefunden: Nach der Tat sei er mit entwerteten Sparbüchern, wertlosen Münzen und 50 Euro Bargeld abgezogen, sagt Barrot.

Mit angeklagt ist die Lebensgefährtin des Mannes. Sie soll zusammen mit ihm den Einbruch geplant haben, aber nicht an dem Mord beteiligt gewesen sein. Die 37-jährige Konzerin ist die Ex-Schwiegertochter der Getöteten.
"Sie wusste, dass sie (das Opfer) über große Mengen Bargeld verfügt", sagt Staatsanwalt Barrot. Und sie habe ihren Mann über die Eigenarten der Frau informiert - zum Beispiel darüber, wie er durch den Keller in das Haus kommen könne. Außerdem habe sie gewusst, dass das Opfer häufiger auf der Couch im Wohnzimmer und nicht im Bett einschlafe.

Der Angeklagte habe das Geld für sich und seine Lebensgefährtin stehlen wollen, um aus Deutschland auszuwandern, beschreibt der Staatsanwalt das Motiv für den Einbruch.
Anwalt Andreas Ammer, der den 41-Jährigen verteidigt, kündigte eine Verteidigererklärung seines Mandanten für den nächsten Verhandlungstag an.

Otmar Schaffarczyk verteidigt die Mitangeklagte. "Meine Mandantin wird weder zur Person noch zur Sache Angaben machen", sagt er im Prozess. Nach der Verhandlung moniert er die Festnahme und die Vernehmung seiner Mandantin durch die Polizei. "Nachts um 4.20 Uhr ist sie von bewaffneten Einsatzkräften eines Sondereinsatzkommandos aus dem Schlaf gerissen worden", sagt er gegenüber dem TV. "30 Minuten später wurde sie zwölf Stunden lang verhört.
Der erste Verhandlungstermin war nach 20 Minuten vorbei.

Laut Richterin Petra Schmitz war eine psychiatrische Gutachterin nicht anwesend. Diese müssen laut Bundesgerichtshof aber dabei sein, wenn sich Angeklagte in einem Prozess zu einem Kapitalverbrechen äußern. Die Gutachterin hatte aber keine Zeit am Donnerstag.

Weil der Mann jedoch schon seit dem 21. August in Untersuchungshaft ist, musste der Prozess beginnen. Wenn ein Gerichtsprozess nicht innerhalb eines halben Jahres nach Festnahme beginnt, muss der Fall zur Prüfung dem Oberlandesgericht vorgelegt werden.

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