Moselgemeinde Oberbillig regelt, was im Wochenendhausgebiet erlaubt ist
Oberbillig · Der Ortsgemeinderat Oberbillig hat die Bebauungsplansatzungen für den Bereich "Wochenendhausgebiet" und für den Innerortsbereich "Mosel-/Fährstraße" beschlossen. Das neue Fährschiff wird wegen des komplizierten Ausschreibungsverfahrens nicht vor 2017 Wirklichkeit werden.
Oberbillig. Das Oberbilliger Wochenendhausgebiet "Auf Kotert" umfasst derzeit zwölf Anwesen und bereitet der Ortsgemeinde seit mehreren Jahren zunehmend Kopfzerbrechen. Grund: In den 1960er Jahren war es für Oberbilliger Einwohner eine reine Freizeitanlage in der Natur. Inzwischen ist das Gebiet für einige Nutzer zum Dauerwohnsitz geworden. Das alles ohne Bebauungsplan und nur mit Genehmigung der Gemeinde, ohne Wasser- und Kanalanschlüsse, ohne Erschließungsstraßen oder Müllabfuhr.
Dazu Ortsbürgermeister Andreas Beiling: "Heute kommen Leute von außerhalb mit falschen Vorstellungen dorthin. Die denken, dort einen festen Dauerwohnsitz einzurichten zu können und bauen ihre Anwesen weiter aus." Ein Indiz sei auch die steigende Zahl an Anträgen auf Nutzungserweiterung. Deshalb hatte der Ortsgemeinderat 2014 die Aufstellung eines Bebauungsplans "Wochenendhausgebiet Auf Kotert" beschlossen. Darin sollten die Regeln für das Terrain festgelegt werden. Dazu zählen kein Recht auf Dauerwohnen, maximale Größen der Gebäudegrundflächen sowie die Höhen und Dachformen. Mit der Planung beauftragt wurde das Büro Högner aus Minheim. Nach Abschluss des Offenlageverfahrens konnte der Ortsgemeinderat über den Satzungsbeschluss beraten. Einwände von Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen gab es nicht.
Allerdings klagen einige Eigentümer von noch unbebauten Grundstücken, dass sie bei der Planung "außen vor" geblieben sind. Sie werden auf Beschluss des Rates auch nicht einbezogen werden können, weil sie laut Planerin Margit Högner baurechtlich schon im Außenbereich und zugleich innerhalb eines vom Bund ausgewiesenen Flora-Fauna-Habitat (FFH) Naturschutzgebiets liegen.
Problem mit Ausgleichsflächen
Um diese Grundstücke einzubeziehen, hätten von der Gemeinde Ausgleichsflächen ausgewiesen werden müssen - mit erheblichen finanziellen und zeitlichen Nachteilen für die gesamte Planung. Laut Beschluss prüft die Gemeinde jedoch die Aufstellung eines erweiterten Bebauungsplans. Über die (finanziellen) Modalitäten wären dann Gespräche mit den betroffenen Grundstückseigentümern zu führen.
Ebenfalls einstimmig verabschiedete der Rat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "Mosel-Fährstraße". Zuvor hatte Planerin Rosa Vollmuth das Ergebnis der Offenlage erläutert. Betroffen ist dort ein Grundstück von rund 2000 Quadratmetern Fläche. Dazu Ortsbürgermeister Beiling: "Dieser Bereich ist von der Fähre aus gesehen ein prägnantes ,Eingangstor' in den Ort." Nicht vertretbar sei dort etwa ein Großbungalow oder ein Hotelhochbau. Gewünscht werde eine behutsame, dem umliegenden Ortsbild angepasste Bebauung.
Abschließend hatte der Rat noch eine bittere Pille zu schlucken: Während der monatelangen Brückensperrung in Grevenmacher hatte die gemeinsam mit Wasserbillig betriebene Fähre Sankta Maria täglich einen enormen Nutzeransturm zu bewältigen. Entsprechend hoch waren die Einnahmen. Nun kam die Rechnung vom Finanzamt: Für Oberbillig fallen rund 100 000 Euro Körperschaftssteuer, Solidaritätsbeitrag und Kapitalertragssteuer an. Der Betrag wurde per Beschluss außerplanmäßig aus dem Haushalt bereitgestellt. Wohl nicht ganz ernst gemeint war dazu ein Vorschlag aus dem Rat: "Können wir das Schiff nicht einfach nach Honduras oder Panama ausflaggen?!" f.k.
Extra
Zum Thema "Neubau einer Fähre" teilte Ortsbürgermeister Andreas Oberbillig mit, dass mit der Verwirklichung des Projekts nicht vor 2017 zu rechnen sei. Beiling: "Anders als eine Privatreederei können wir als Kommune nicht einfach die Aufträge an ein Planungsbüro und an eine Werft vergeben, sondern wir müssen Ausschreibungsverfahren einleiten." Insgesamt drei Planungsbüros würden demnächst ihre Konzepte dem gemeinsamen Oberbilliger und Wasserbilliger Fährausschuss vortragen. Der werde dann über die Auftragsvergabe vorentscheiden. Beiling: "Bei den Konzepten für das neue Schiff ist nicht nur die Wirtschaftlichkeit maßgebend. Das Fahrzeug muss auch technisch den besonderen Gegebenheiten für den Betrieb zwischen oberbillig und wasserbillig entsprechen." Der eigentliche Bauauftrag müsse wegen des Kostenvolumens später europaweit ausgeschrieben werden. Ein umfassendes Verfahren, das den Start nicht vor 2017 erlaube. f.k.