Nach Drogentod eines 25-Jährigen: Hohe Gefängnisstrafe für Wittlicher

Trier/Wittlich · Weil er einem Freund Heroin gespritzt und das letztlich zu dessen Tod geführt hat, muss ein 27 Jahre alter Mann aus Wittlich für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Zudem verurteilte das Trierer Landgericht den Angeklagten noch zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe wegen Drogenhandels.

Trier/Wittlich. Das Rätsel um den fast auf den Tag genau zwei Jahre zurückliegenden Drogentod eines jungen Mannes aus Wittlich ist gelöst. Ein wegen des tödlichen Vorfalls seit Ende Juni vor Gericht stehender Mann aus Wittlich hat am gestrigen dritten Prozesstag eingeräumt, seinem Freund seinerzeit die Überdosis Heroin verabreicht zu haben. "Er wollte seinen Freund nicht töten", sagte Staatsanwalt Eric Samel unserer Zeitung, "aber er hätte es besser wissen müssen."
An den beiden vorausgegangenen Prozesstagen hatte der Angeklagte noch bestritten, dem 25-Jährigen die beiden Heroinspritzen gesetzt zu haben. "Unter dem Druck der Beweislast" (Samel) legte er aber gestern ein umfassendes Geständnis ab.
Zuvor hatte der Angeklagte eingeräumt, das Drogenopfer an jenem Juli-Abend 2009 aus seiner Wittlicher Wohnung auf den Bürgersteig getragen und den Notarzt alarmiert zu haben. Dem Doktor sagte er, er komme gerade von der Arbeit zurück und habe den Mann auf dem Bürgersteig gefunden. Im Laufe der Ermittlungen stellte sich aber heraus, dass dies eine Schutzbehauptung des zu dieser Zeit noch unter Bewährung stehenden Wittlichers war. Der 27-Jährige ist selbst heroinabhängig, handelte seinerzeit wieder mit Drogen, um die eigene Sucht zu finanzieren.
Für diesen Drogenhandel verurteilte ihn die Erste Schwurgerichtskammer des Trierer Landgerichts unter der Vorsitzenden Richterin Petra Schmitz am Donnerstag zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und drei Monaten. In dieses Urteil floss eine ältere Verurteilung des Wittlicher Amtsgerichts mit ein.
Wegen des ums Leben gekommenen Freundes verurteilte das Trierer Gericht den Angeklagten zusätzlich noch zu einer dreieinhalbjährigen Gefängnisstrafe. Macht unter dem Strich sieben Jahre und neun Monate, die der 27-Jährige hinter Schloss und Riegel muss. Allerdings ordnete die Kammer an, dass der drogenabhängige Angeklagte zunächst in einer Entziehungsanstalt untergebracht wird. Dort dürfte er zweieinhalb bis drei Jahre bleiben, bevor er die Reststrafe im Gefängnis absitzen muss. Das Urteil ist rechtskräftig. sey

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