Opfer lebensgefährlich verletzt Nach Messerstecherei an Schulzentrum in Konz: Jugendlicher angeklagt

Konz/Trier · Weil er sein Opfer lebensgefährlich verletzt hat, muss sich ein junger Mann auf ein Verfahren gefasst machen. Warum die Öffentlichkeit daran nicht teilnehmen darf.

 Die Polizei war in den ersten Monaten des Jahres oft am Konzer Schulzentrum präsent. Foto: Dieter Soltau/Archiv

Die Polizei war in den ersten Monaten des Jahres oft am Konzer Schulzentrum präsent. Foto: Dieter Soltau/Archiv

Foto: Dieter Soltau

Für viele Schüler in Konz bleibt der Donnerstagmorgen, 3. Februar, negativ im Gedächtnis. An diesem Morgen sticht ein 16-Jähriger in der Nähe des Schulzentrums einen 23-Jährigen im Bereich der Bushaltestellen nieder. Der junge Erwachsene aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich war laut TV-Informationen aus persönlichen Gründen vor Ort und aus diesen Gründen kam es auch zu der Auseinandersetzung, die fast tödlich endete. Der Notruf ging laut Polizei um 7.40 Uhr ein. Der Verletzte lag zu diesem Zeitpunkt an einer Bushaltestelle in der Hermann-Reinholz-Straße, nahe der Realschule plus, am Boden. Ansprechbar war er laut Polizei nicht.

16-Jähriger muss für fast tödliche Verletzung eines 23-Jährigen vor Gericht

Nun hat die Staatsanwaltschaft Trier Anklage gegen den zur Tatzeit 16-jährigen Jugendlichen erhoben. Laut dem Leitenden Oberstaatsanwalt in Trier, Peter Fritzen, besteht gegen ihn der hinreichende Tatverdacht des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung. Der 16-Jährige habe den 23-Jährigen mit mehreren Messerstichen lebensgefährlich verletzt. „Der Geschädigte musste aufgrund zahlreicher innerer Verletzungen notoperiert und längere Zeit intensivmedizinisch behandelt werden“, sagt Fritzen.

Einzelheiten zum Sachverhalt und den Motiven erläutert die Staatsanwaltschaft mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten nicht. „Da es sich bei der Angeschuldigten um einen Jugendlichen handelt, wird die Hauptverhandlung vor der Jugendkammer des Landgerichts Trier in nicht öffentlicher Sitzung durchgeführt werden“, sagt Fritzen. Der Grund: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Persönlichkeitsinteressen jugendlicher Straftäter mit Blick auf ihre Entwicklung sehr wichtig sind. „Dies ist auch bei Presseauskünften zu beachten“, sagt Fritzen. „Hierfür bitte ich um Verständnis.“

Gerichtsverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Die Aufregung nach dem Fall an den Schulen in Konz war riesengroß. Die Schulleitung des Gymnasiums reagierte schnell mit einer E-Mail an alle Eltern. In dieser war unter anderem die Rede von der aggressiver werdenden gesellschaftlichen Stimmung. „Bitte sprechen Sie daher auch vorsorglich mit Ihren Kindern, dass diese ruhig und besonnen bleiben, um gerade bei angespannten Nerven nicht zu verzweifeln und sich gegebenenfalls bei Konflikten an die Fachlehrkräfte, die Klassenleitungen, die Vertrauenslehrkräfte oder die Schülervertretung zu wenden“, hieß es darin.

Trotz der Bemühungen der Lehrer, den Vorfall mit den Schülern aufzuarbeiten, kam es in der Folge des blutigen Streits zu mehreren Schmierereien mit Amok-Drohungen in Toiletten der Schulen – zunächst im Gymnasium, später in der Realschule plus. Die Polizei blieb lange Zeit in Kontakt mit den Schulleitungen, weil es nicht nur an dem Tag der Messerstecherei im Februar, sondern auch im April Amok-Schmierereien an der Schule gab.

Amokdrohungen kamen nach der Tat von zwei Teenagern

Ein Schulsozialarbeiter beschrieb in der Folge im Interview mit dem TV, wie traumatisiert einige Schüler nach der Tat seien. Einige von ihnen hätten sogar aus Angst nicht mehr in die Schule gehen wollen.

Erst nachdem sich im Mai zwei Mädchen, eine 13- und eine 14-Jährige, als Verursacherinnen der Amok-Schriftzüge meldeten, kamen die Konzer Schulen wieder richtig zur Ruhe. Die beiden hätten sich aufgrund des guten Vertrauensverhältnisses bei ihrem Schulsozialarbeiter zu den Schriftzügen bekannt, erklärte die Polizei am 12. Mai. Die Drohungen seien nicht ernst gemeint gewesen, Gedanken über die Folgen für die Schulgemeinschaft hätten sie sich nicht gemacht.

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