Justiz Nach Sitzungsrauswurf von Ratsmitgliedern in Lampaden: Koblenzer Richter lassen keine Berufung zu

Lampaden · Der Ortsbürgermeister von Lampaden ist mit einem Berufungsantrag beim Oberverwaltungsgericht Koblenz gescheitert. Dabei ging es erneut um den Ausschluss mehrerer Ratsmitglieder von Sitzungen im Herbst 2020. Das Trierer Verwaltungsgericht hatte deren Rauswurf teilweise für rechtswidrig erklärt.

 Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat entschieden, im Rechtsstreit um den Ausschluss von vier Ratsmitglieder aus Sitzungen des Gemeinderats Lampaden keine Berufung zuzulassen.

Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat entschieden, im Rechtsstreit um den Ausschluss von vier Ratsmitglieder aus Sitzungen des Gemeinderats Lampaden keine Berufung zuzulassen.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Im Rechtsstreit um den Rauswurf von vier Ratsmitgliedern aus Sitzungen des Gemeinderats Lampaden im September und Oktober 2020 bleibt das Urteil des Trierer Verwaltungsgerichts bestehen. Denn das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz hat den Antrag des beklagten Ortsbürgermeisters auf Zulassung einer Berufung abgelehnt. Das hat ein Sprecher des OVG auf TV-Anfrage mitgeteilt. Das OVG habe in seiner Begründung ausgeführt, „dass das Verwaltungsgericht den Ausschluss der Kläger durch den Beklagten von der Sitzung des Gemeinderats am 15. Oktober 2020 zu Recht als rechtswidrig erachtet habe“.