Nach Rücktritt von sieben Mitgliedern: Geschrumpfter Rat in Lampaden peilt Klage an

Lampaden · Nach dem Rücktritt von sieben Mandatsträgern in Lampaden rücken zwei neue nach. Laut Kreisverwaltung läuft das nicht rechtmäßig ab. Trotzdem fällt eine wichtige Entscheidung.

 Die Reihen sind wieder etwas aufgefüllt: Nach dem Rücktritt von sieben Lampadener Ratsmitgliedern vergangene Woche hat Ortsbürgermeister Martin Marx (rechts im Bild) am Montag Björn Schwarz und Andreas Herbster (am Ratstisch, rotes und graues T-Shirt) als neue Ratsmitglieder verpflichtet.

Die Reihen sind wieder etwas aufgefüllt: Nach dem Rücktritt von sieben Lampadener Ratsmitgliedern vergangene Woche hat Ortsbürgermeister Martin Marx (rechts im Bild) am Montag Björn Schwarz und Andreas Herbster (am Ratstisch, rotes und graues T-Shirt) als neue Ratsmitglieder verpflichtet.

Foto: TV-Foto: Christa Weber

Viele Lampadener werden es gehört haben: Am Samstag schallte eine Lautsprecher-Ansage durchs Dorf. Ortsbürgermeister Martin Marx (Bürgerliste Lampaden, BGL) fuhr mit dem Auto durch die Straßen, informierte per Megafon über eine dringende Gemeinderatssitzung am Montag und las die Tagesordnung vor.

Hintergrund der Aktion war der plötzliche Rücktritt von sieben Ratsmitgliedern am vergangenen Donnerstag (TV vom 2. September). Das Gremium war danach nicht mehr handlungsfähig, weil weniger als die Hälfte der gesetzlich geforderten Mitglieder (hier zwölf) noch im Amt war. Nach dem Ausscheiden von CDU und GfL (Gemeinsam für Lampaden) gab es noch fünf Mandatsträger: vier davon BGL-Vertreter, einer fraktionslos.
Am Montagabend hat Marx zwei neue Ratsmitglieder verpflichtet: Andreas Herbster und Björn Schwarz. Sie waren bei der Kommunalwahl 2014 auf der Liste der freien Wählergruppe Mergens angetreten. Damals hatten sie aber zu wenig Stimmen erhalten, um in den Rat einzuziehen. Nun sind sie als Ersatzleute nachgerückt.

Martin Alten (CDU), Bürgermeister der Verbandsgemeinde (VG) Kell am See, nannte die Rücktritte "sehr bedauerlich". Er ging auch auf das Zustandekommen der aktuellen Sitzung ein. Laut Gemeindeordnung muss eine Ratssitzung vier volle Kalendertage vorher öffentlich bekanntgemacht werden. Über das Amtsblatt sei dies nicht mehr möglich gewesen. Es gebe zwar andere Formen der Bekanntmachung, etwa bei einem "Naturereignis" oder "sonstigen besonderen Umständen", sagte Alten. Ob dies hier der Fall gewesen sei, habe die Verwaltung nicht "abschließend prüfen" können. Bedenken gebe es auch, ob die formalen Vorgaben zur Einladung der möglichen Nachrücker eingehalten worden seien. Daher würden Beschlüsse aus der Sitzung möglicherweise später ausgesetzt.

Martin Marx verwies auf die Zahl der rund 35 Zuhörer im Bürgerhaus. Dies sei ein "Indiz dafür, dass allen die Sitzung heute bekannt war". Er habe die Ratsmitglieder schriftlich eingeladen. Im TV habe ein Hinweis auf die Tagesordnung gestanden. Zudem habe er darüber per Ausruf und im Schaukasten der Gemeinde informiert.
Alle möglichen Nachrücker habe er angeschrieben. Von den fünf Kandidaten der Wählergruppe Mergens hätten drei abgelehnt. Zwei der drei CDU-Kandidaten hätten sich noch nicht entschieden. Würden sie zusätzlich nachrücken, werde die Zahl der Mitglieder bis zur nächsten Gemeinderatswahl auf neun festgesetzt, andernfalls auf sieben.
Andreas Herbster erklärte, er wolle helfen, die Zusammenarbeit im Rat zu verbessern. Björn Schwarz sagte, ihn interessiere die Vergangenheit nicht. Er wolle "neutral an die Sache rangehen". Mit den beiden Nachrückern war der Rat wieder beschlussfähig. Er beschloss, dass eine Dringlichkeit für die kurzfristig angesetzte Sitzung bestand.

Dann ging es um den eigentlichen Anlass für die Eile: Der Rat stimmte zu - bei Enthaltungen der zwei Neulinge -, dass Anwälte eine Klage der Ortsgemeinde beim Verwaltungsgericht Trier einreichen sollen. Hintergrund ist ein Streit um die Haushaltsabschlüsse von 2011 und 2012. Teile des Lampadener Rats lehnen das Absegnen dieser Abschlüsse ab. Die Kommunalaufsicht beim Kreis Trier-Saarburg hält diese Ablehnung für rechtswidrig und hat die Beschlüsse angeordnet. Ein Widerspruch der Ortsgemeinde wurde von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier zurückgewiesen. Deshalb soll nun geklagt werden. Die Frist für das Einreichen der Klage läuft an diesem Freitag ab.
Das Thema müsse "aus dem Rat raus und von Fachleuten bewertet werden", sagte Sebastian Backes (fraktionslos). Franz Georg Laaß (BGL) sagte: "Wir haben zu wenig juristische Erfahrung, um hier Sicherheit darüber zu gewinnen, wie es weitergehen soll."

Die Kreisverwaltung teilte am Dienstag auf TV-Nachfrage mit, sie habe "erhebliche Zweifel", ob die Einladung zur Sitzung "rechtmäßig" erfolgt sei und die gewählten Bekanntmachungsarten wie das Ausrufen per Megafon "rechtlich ausreichend" seien. Diese seien für "Ausnahmesituationen wie Naturkatastrophen oder Stromausfälle" vorgesehen. Den gefassten Beschluss zur Klage im Jahresabschlüsse-Streit werde die Behörde dennoch "hinnehmen", damit eine "gerichtliche Klärung ohne weitere Verzögerung" herbeigeführt werden könne.

Die vom Ortschef gewählte Form zur Benachrichtigung der Ersatzleute entspreche "in keinster Weise" den gesetzlichen Vorgaben. Die Nachrücker seien zum Teil nach eigenen Aussagen bedrängt worden, sich bis Montag zu entscheiden. Ihnen stehe aber eine Frist von einer Woche gesetzlich zu. Die VG-Verwaltung werde alle Nachrücker daher erneut benachrichtigen. Dies sei auch im Hinblick auf die "Rechtssicherheit künftiger Beschlüsse" notwendig.

Kommentar

Jetzt müssen die Richter ran

Der Streit um die Jahresabschlüsse beschäftigt den Lampadener Gemeinderat und die zuständigen Behörden nun schon seit zwei Jahren. Jetzt gibt es erneut Zweifel bei der Kreisverwaltung, ob das Vorgehen des Ortsbürgermeisters und seines Rats in dieser Sache ordnungsgemäß und rechtskonform gewesen ist. Die Behörde will den Beschluss des Rats, vor dem Verwaltungsgericht Klage einzureichen, dennoch nicht kassieren. Das ist ungewöhnlich, aber möglicherweise die einzige Chance, den Konflikt zu lösen.
Ratsmitglieder und Ortschef haben mehrfach deutlich gemacht, dass sie den Bescheiden und Beanstandungen durch die Aufsichtsbehörden nicht folgen beziehungsweise darauf nur mit einem Widerspruch reagieren. Es ist zwar bedenklich, dass es so weit kommen musste: Aber jetzt müssen wohl die Richter ran.
c.weber@volksfreund.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort