Nachbarin klagt wegen Spielplatzlärms

Tawern/Trier · Das Verwaltungsgericht Trier verhandelt am Mittwoch, 11.45 Uhr, über einen Spielplatz in einem Tawerner Neubaugebiet. Eine Anwohnerin klagt gegen die Ortsgemeinde Tawern, die vor Gericht von der Verbandsgemeinde Konz vertreten wird.

Der Frau geht es um die Geräuscheinwirkungen, die von einer auf dem benachbarten Spielplatz aufgebauten Seilbahn ausgehen. Sie ist der Meinung, der Seilbahnlärm sei unzulässig.
Die Ortsgemeinde beruft sich auf eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes im vergangenen Jahr, wonach der von Kinderspielplätzen ausgehende Lärm grundsätzlich zu dulden ist. Der Hintergrund: Seit Februar 2011 enthält das Bundesimmissionsschutzgesetz den neuen Passus: "Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung." cmk

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