Neue Runde im Streit um Bergbau

Wellen/Trier · Darf die Trierer Kalk-, Dolomit- und Zementwerke GmbH Abfall in den Wellener Josefstollen bringen? Mit Spannung hatten wohl viele Wellener den Verhandlungstag am Landgericht Trier erwartet. Eine Entscheidung über die heiße Frage gab es gestern allerdings noch nicht.

 Der Bergbau in Wellen hat Tradition. Doch Bewohner sorgen sich um Abfall, der im Bergwerk der TKDZ eingelagert werden könnte. TV-Foto: Christian Kremer

Der Bergbau in Wellen hat Tradition. Doch Bewohner sorgen sich um Abfall, der im Bergwerk der TKDZ eingelagert werden könnte. TV-Foto: Christian Kremer

Wellen/Trier. Richterin Ines Ritter am Landgericht Trier zeigt sich überrascht: "So viele Menschen. Das Thema scheint auf großes Interesse zu stoßen." Viele Plätze für Beobachter sind besetzt. Im Mittelpunkt der gestrigen Verhandlung stand die Frage: Wie geht es weiter mit dem Bergbau in Wellen? Die Ortsgemeinde will verhindern, dass die Trierer Kalk-, Dolomit- und Zementwerke (TKDZ) Abfall im Wellener Bergwerk deponiert. Deswegen hat sie eine sogenannte Feststellungsklage angestrengt (siehe Extra). Eine Entscheidung des Gerichts ist aber vertagt worden. Richterin Ritter empfahl den beteiligten Parteien, eine außergerichtliche Einigung zu prüfen.
Die Gemeinde Wellen kämpft seit mehreren Jahren dafür, dass die TKDZ kein bergfremdes Material einlagern. Bergfremdes Material wären etwa Abfälle aus der Glasindustrie, Bauschutt oder auch Klärschlämme. "Sollte es nötig sein, Füllmaterial in Stollen zu bringen, darf das nur Gestein aus dem Wellener Bergwerk sein", hatte der Wellener Ortsbürgermeister Hans Dostert zu Verhandlungsbeginn gesagt. Die Gemeinde ist der Auffassung, dass die Verträge zwischen ihr und den TKDZ ausdrücklich untersagen, Abfall in die Stollen zu bringen. "Das steht so in den Dokumenten", sagte Dostert im Anschluss an die Verhandlung. Aus Sicherheitsgründen sei der sogenannte Bergversatz nicht nötig, meint Dostert.
Unter Bergversatz versteht man das Auffüllen von Stollen im Bergbau, etwa um sie vor Einsturz zu schützen. Darauf berufen sich die TKDZ. Ihr Rechtsanwalt Martin Beckmann sagt: "Das Bergbauunternehmen ist zur Sicherung verpflichtet." Damit seien Sicherungsmaßnahmen auch Teil der geschlossenen Verträge zwischen der Gemeinde als Grundstückseigentümerin und dem Unternehmen. Mit welchen Methoden, also mit welchem Material, gesichert werde, stehe dem Unternehmen frei - sofern es vom Landesamt für Bergbau und Geologie (LBG) als unbedenklich eingestuft werde.
Die Verhandlung wurde vertagt, um der Ortsgemeinde Wellen bis Ende September die Möglichkeit zu geben, ein Gutachten zu Sicherheitsfragen im Bergwerk zu prüfen, das die TKDZ vorgelegt hat. Die Richterin gab den Beteiligten den Ratschlag mit auf den Weg, die Zeit zu nutzen: "Schauen sie, ob Sie sich nicht außergerichtlich einigen können. Das erspart Ihnen unter Umständen hohe Gutachterkosten."
Mit eingelagertem Abfall kann die TKDZ Geld verdienen - etwa zehn Euro pro Tonne. Das hatte der Geschäftsführer des Unternehmens, Winfried Meseke, im Frühjahr gegenüber dem TV gesagt. Die Angst der Wellener vor giftigen Abfällen steht dem Geschäftsinteresse der TKDZ gegenüber. Ist ein Kompromiss überhaupt möglich?

Neue Liste mit Füllmaterial


"Die Liste mit möglichen Stoffen haben wir stark zusammengestrichen. Sie war falsch und stammt von einem Ingenieurbüro, das nicht mehr für uns arbeitet. Die Gemeinde bekommt jetzt eine neue Liste", sagt Meseke. Als Füllmaterial seien nur "saubere" Stoffe wie Bauschutt vorgesehen. Harro von Lieres und Wilkau, Sprecher des Vereins Sauberes Wellen, hat die Verhandlung beobachtet und ist skeptisch. "Ich kann mir einen Kompromiss nur vorstellen, wenn sich die TKDZ deutlich bewegen. Nur Material aus dem Wellener Bergbau, bei Bedarf aus anderen Bergwerken, sollte verwendet werden", meint der Sprecher.
Dostert und der Bürgermeister der VG-Konz, Karl-Heinz Frieden, halten sich zurück. Zunächst müsse das Gutachten geprüft und dann in den Gemeindegremien diskutiert werden, sagten die beiden Politiker. Frieden sagt aber: "Man hat gespürt, dass die Richterin Wert auf eine Kompromisslösung legt."thieDie sogenannte Feststellungsklage bezweckt "die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes" (Paragraf 42 Verwaltungsgerichtsordnung, VwGO). So heißt es im Juristendeutsch. Das Rechtsverhältnis ergibt sich aus den Verträgen, die die Ortsgemeinde Wellen und die TKDZ geschlossen haben. Die Gemeinde will nun zivilrechtlich prüfen lassen, ob sie der TKDZ auf Grundlage dieser Verträge das Einlagern bergfremder Stoffe verbieten kann. Das kann sie, wenn das Gericht der Klage stattgibt. thie

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort