Neuer Alarmplan fürs Tanklager in Mertert

Seit einem Jahr arbeiten Luxemburger und Deutsche einen gemeinsamen Einsatzplan aus. Er soll greifen, falls es zu einem Unglück im Tanklager im Hafen Mertert kommt. Kreisfeuerwehrinspekteur Stefan Sihr hat den Plan im Gespräch mit dem TV erläutert.

 Nur die Mosel liegt dazwischen: Wenn bei den Kraftstofftanks der Firma Tanklux (unten) ein Feuer ausbricht, kann sich das auf die Gemeinde Temmels auswirken. TV-Foto: Portaflug

Nur die Mosel liegt dazwischen: Wenn bei den Kraftstofftanks der Firma Tanklux (unten) ein Feuer ausbricht, kann sich das auf die Gemeinde Temmels auswirken. TV-Foto: Portaflug

Temmels/Mertert. Nur die Mosel trennt Temmels vom Hafen im luxemburgischen Mertert. Die riesigen Öltanks der Firma Tanklux auf dem Hafengelände sind nicht zu übersehen. Auf den ersten Blick sehen sie nicht bedrohlich aus.

Aber bei dem Gedanken daran, dass dort in 13 Tanks 61 000 Kubikmeter hochentzündlicher Kraftstoff lagert, ist den Temmelsern in der Vergangenheit immer wieder mulmig geworden - gerade mit Blick auf die Hafenerweiterung (siehe Extra, der TV berichtete). Der Gemeinderat plädierte deswegen für einen länderübergreifenden Notfallplan, der ohnehin durch die sogenannte Seveso-II-Richtlinie (siehe Hintergrund) von der EU vorgeschrieben ist.

Im Hintergrundgespräch mit dem TV hat Kreisfeuerwehrinspekteur Stefan Sihr den bestehenden Planentwurf vorgestellt. Der Vorplan beinhaltet drei Teile - einen für die Betriebseinsatzkräfte von Tanklux sowie jeweils einen für die luxemburgischen und deutschen Katastrophenhelfer.

Sihr ist auf deutscher Seite verantwortlich. "Wir haben einen Alarm- und Einsatzplan und sind für das Ereignis gerüstet, aber die Leute müssen sich keine Sorgen machen", sagt er. Dass es wirklich zu einem Zwischenfall kommt, hält er für unwahrscheinlich. Der Notfallplan ist in fünf Stufen gegliedert. Die ersten Alarmstufen sind laut Sihr lückenlos planbar.



Stufe 1
tritt zum Beispiel im Fall eines Verkehrsunfalls auf dem Betriebsgelände in Kraft, bei dem keiner der Öltanks gefährdet ist. Die Firma muss einen solchen Vorfall melden - mehr passiert nicht.



Stufe
2 wird bei einem Feuer ausgerufen, das auf die Tanks oder Umfüllanlagen übergreifen könnte - zum Beispiel, wenn ein Tankfahrzeug brennt. Um den Brand kümmern sich die Luxemburger. Die deutschen Helfer - dazu gehören die Feuerwehren der Obermoselgemeinden sowie die Konzer Wehrleute - werden in Temmels zusammengezogen.

Bei Stufe 3 brennt eine Umfüllstation. Weil die Wärmestrahlung sich bis nach Temmels ausdehnen könnte, kühlen die deutschen Feuerwehren die Häuser im Gefahrenbereich. Sanitäter und das Technische Hilfswerk werden in Alarmbereitschaft versetzt.

Bei Stufe 4 brennt einer der Tanks. Daraus folgen zwei mögliche Szenarien. Entweder es bleibt bei der Wärmestrahlung, oder es besteht Explosionsgefahr. Für beide Fälle gibt es laut Sihr exakte Berechnungen. Die Menschen in der Gefahrenzone würden evakuiert.



Stufe 5
wird ausgerufen, wenn alle Tanks lichterloh brennen. Das Feuer könnte dann auf die Mosel übergreifen. Die Löscharbeiten werden komplizierter.

Bei dieser Stufe übernimmt im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr ein zentraler Krisenstab um den Landrat des Kreises Trier-Saarburg das Kommando.

Auf der luxemburgischen Seite ist Jos Schummer verantwortlich. Er ist Regionalinspekteur der Feuerwehr für den Distrikt Grevenmacher. Um die Ausarbeitung des Plans kümmert sich die Aufsichtsbehörde für Arbeitssicherheit. "Wir haben einen Einsatzplan, aber nicht die gleichen Alarmstufen wie in Deutschland", sagt Schummer. In der Meldestelle werde bestimmt, welche Einsatzkräfte gebraucht würden. Die Zusammenarbeit mit den Deutschen funktioniere reibungslos. Laut Sihr müssen noch die Meldewege abgeglichen werden. Dann sei der Plan öffentlich einsehbar. ExtraHafenerweiterung: Wenn Tanklux die Auflagen des luxemburgischen Umweltministeriums erfüllt, kommen sechs weitere Tanks hinzu, die jeweils 15 000 Kubikmeter fassen. Insgesamt wäre dann Platz für 151 000 Kubikmeter Kraftstoff. Durch die Erweiterung soll sichergestellt werden, dass Luxemburg über Bezinreserven für 45 Tage und Dieselreserven für 55 Tage verfügt. (cmk)HintergrundSeveso-Richtlinie: Die Seveso-II-Richtlinie wurde am 9. Dezember 1996 vom europäischen Rat verabschiedet. Damals wurde die Vorgängerrichtlinie aus dem Jahr 1982 aktualisiert, die nach dem italienischen Ort Seveso benannt ist, wo sich 1976 ein schwerer Industrieunfall ereignete. Die Richtlinie beinhaltet eine Liste an Stoffen, die als gefährlich eingestuft werden. Betriebe, bei denen eine bestimmte Menge solcher Stoffe lagert, sind meldepflichtig. Für sie müssen interne und externe Notfallpläne erstellt werden. Zudem müssen regelmäßig Sicherheitsberichte gemacht werden und der Betrieb muss regelmäßig inspiziert werden. Die Sicherheitsmaßnahmen müssen veröffentlicht werden. (cmk)

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