Neues Kapitel einer unendlichen Geschichte

KONZ-KÖNEN. Die B 51-Umgehung um Könen hat es endlich auf den Investitionsrahmenplan des Bundes geschafft. Doch das Land hat das Feststellungsverfahren noch nicht eingeleitet. Die Unterlagen seien wegen der neuesten Umwelt-Erkenntnissen noch nicht fertig gestellt.

Beinahe scheint es, als habe das letzte Kapitel einer unendlichen Geschichte begonnen: Direkt aus Berlin erreichte vor wenigen Tagen den Schriftführerer der Bürgerinitiative Ortsumgehung B 51/Konz-Könen, Erwin Carl, ein Schreiben von Staatssekretär Karl Diller. Besonders die Anlage gab Grund zum Frohlocken: An Stelle 33 des Investitionsrahmenplans 2006, den Diller als Kopie versendet hatte, ist die B 51-Umgehung um Könen endlich aufgeführt. Neben der Länge (4,1 Kilometer) und den Gesamtkosten (15 Millionen Euro) steht allerdings ein Vermerk, der die Freude über den Fortschritt in dem jahrzehntelangen Kampf um die Verkehrsberuhigung der Ortslage trübt. "Vorentwurf genehmigt", steht da. Bei allen anderen Projekten auf der Liste, die der Bund für die nächsten fünf Jahre für Rheinland-Pfalz fest vorgesehen hat, heißt es dagegen "in der Planfeststellung" oder sogar - im besten Bürokratendeutsch - "planfestgestellt". "Es ist ein Unding!", schimpft Carl, "jetzt stellt Berlin die Gelder endlich zur Verfügung, und das Land - das die Planungshoheit für die B 51 hat - kommt nicht nach!" Tatsächlich hätte das Planfeststellungsverfahren rein rechtlich schon vor über zwei Jahren eingeleitet werden können. Voraussichtlich Anfang nächsten Jahres soll das Verfahren eingeleitet werden. "Durch neue landespflegerische Erkenntnisse wurden wir bei der Erstellung der Unterlagen, die für die Verfahrenseinleitung notwendig sind, zeitlich zurück geworfen", erklärte Klaus Noll, Planungsreferent im Verkehrsministerium, gestern auf TV-Anfrage, warum das nicht längst geschehen ist. So hätte erst nach jüngsten Zählungen der Tierpopulationen festgestanden, dass eine Wildbrücke gebaut und weitere Ausgleichsmaßnahmen in die Pläne aufgenommen werden müssten. Noch vor Jahresfrist sollen die Unterlagen bei der Planfeststellungsbehörde in Koblenz eingereicht werden. Nach Prüfung legt diese dann die Unterlagen offen - und leitet damit das Verfahren eigentlich erst ein. Dann kann jeder von den Planungen betroffene Einspruch erheben. Diese müssen geprüft werden. Sind sie berechtigt, werden die Unterlagen entsprechend nachbearbeitet.Alte Pläne wären angreifbar gewesen

"Wir haben sehr sorgfältig geplant und alle neuen Erkenntnisse berücksichtigt", verspricht Noll. Trotzdem sei es möglich, dass Naturschützer Einwände gegen den Eingriff in die Umwelt erheben. Wann schließlich der Baubeschluss gefasst werden könne, hänge von der Zahl solcher Einwände und deren Bearbeitungszeit ab. "Hätten wir mit unseren alten Unterlagen, die die neusten Fledermauszählungen noch nicht berücksichtigten, das Verfahren eingeleitet, wären die Einwände wahrscheinlich zahlreich gewesen und das Verfahren auch nicht schneller verlaufen", weist Noll den Vorwurf zurück, sein Ministerium gefährde durch die Verzögerung den Bau der Umgehung. Dass die Umgehung in den Investitionsrahmenplan 2006 des Bundes aufgenommen wurde, sei auf jeden Fall ein gutes Zeichen. "Was aber noch lange nicht heißt, dass tatsächlich Gelder frei sind, wenn der Baubeschluss dann endlich gefasst wird", erklärt Noll. Am Montag, 27. November, trifft sich die Bürgerinitiative um 20 Uhr im Gasthaus Sturm in Könen letztmalig in diesem Jahr. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem der Kassenbericht, die Bedeutung der Fledermauspopulationen, aktuelle Schreiben aus Berlin und Mainz. Alle interessierten Bürger sind zu dem Treffen eingeladen.

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