Nicht mehr als die Hälfte

Der Stadtrat Hermeskeil hat im Beitragsstreit mit den Anliegern des "Rascheider Wegs" auf seinen Ermessensspielraum gepocht. Nach der erfolgreichen Beschwerde der Bürger vor dem Kreisrechtsausschuss hat das Gremium den städtischen Anteil beim Straßenausbau neu festgesetzt. Die Kommune ist bereit, 50 Prozent der Kosten zu zahlen. Sie bleibt damit aber unter dem Richtwert, der zwischen 55 und 65 Prozent liegt.

Hermeskeil. (ax) Nur die BFB-Fraktion stimmte in der jüngsten Stadtratssitzung gegen den Beschluss, mit dem der über ein Jahr währende Beitragsstreit mit den Bewohnern des "Rascheider Wegs" zum Abschluss gebracht werden soll. Zur Erinnerung: Gegen die im Juli 2007 festgesetzte Verteilung, dass die Stadt 40 Prozent, die Anlieger 60 Prozent der Ausbaukosten übernehmen, hatten die Bürger aus dem Stadtteil Höfchen erfolgreich Widerspruch beim Kreisrechtsausschuss (KRA) eingelegt.

Strittig: Anliegerstraße oder Durchgangsstraße?



Weil in der Straße "überwiegender Durchgangsverkehr" herrsche, müsse laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz die Kommune zwischen 55 und 65 Prozent der Kosten zahlen, so das Argument des KRA im Bescheid vom 12. August 2008. Die Stadt, die den "Rascheider Weg" eher als Anliegerstraße bewertete, auf das geringe Verkehrsaufkommen verwiesen hatte und im übrigen mit Blick auf Ausbauprojekte in anderen Straßen der Meinung war, dass sie bisher ein gerechtes Beitragsgefüge praktiziert habe, akzeptierte diese Entscheidung und verzichtete auf den Gang vor das Verwaltungsgericht als nächst höhere Instanz (der TV berichtete mehrfach). Eine Frage blieb aber noch offen: Mit welchem Prozentsatz würde sich die Stadt in dem vorgegebenen Rahmen exakt am Ausbau des "Rascheider Wegs" beteiligen? Die Antwort, die der Stadtrat fand, kann durchaus als unerwartet bezeichnet werden. Zunächst stand in der Diskussion noch der vorhersehbare Mindestsatz von 55 Prozent im Raum. Er wurde von Stadtbürgermeisterin Ilona König vorgeschlagen und erhielt zunächst die Unterstützung der CDU-Fraktion. Als Auschlag gebend erwies sich indes die Argumentation von SPD-Sprecher Sigurd Hein.

Er verwies darauf, dass das OVG-Urteil den Kommunen ausdrücklich eine Bandbreite zugestehe, die nach oben und unten nicht um mehr als fünf Prozent vom Richtwert abweichen dürften. Diesen Ermessensspielraum sollte die Stadt ausnutzen und den Betrag auf 50 Prozent festsetzen. Denn, so Hein: "Wir sind nach wie vor der Meinung, dass gerade im Hinblick auf die Vergangenheit und den Vergleich mit anderen Straßen unsere Einschätzung der Situation nicht weltfremd war." Diese Auffassung fand mit Ausnahme der BFB-Fraktion, deren Sprecher Udo Moser dem Rat ein "eigenartiges Rechtsverständnis" attestierte, die einhellige Zustimmung des Gremiums. Mit zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung wurde der Stadtanteil auf 50 Prozent festgesetzt.

Wie die Anlieger des "Rascheider Wegs" mit dieser Entscheidung umgehen, ist noch offen. "Das muss ich mir erst noch in Ruhe überlegen", sagte Beschwerdeführer Egon Dengler dem TV in einer ersten Reaktion.

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