Nittel hofft auf ein Gesetz

NITTEL. Wiederkehrende Beiträge, wiederkehrender Ärger: Zwei Nitteler Wohnungseigentümer haben vor dem Trierer Verwaltungsgericht gegen Beitragsbescheide der Gemeinde geklagt – mit Erfolg.

Wiederkehrende Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen: Das klingt nach bürokratischer Routine. Von dieser ist die Moselgemeinde Nittel allerdings weit entfernt. Seit Jahren sorgt das Thema im Ortsgemeinderat und bei Nitteler Bürgern für Unzufriedenheit. Ende vergangener Woche haben zwei Nitteler Anlieger, auf Anregung ihres Rechtsanwalts René Dupont, vor dem Trierer Verwaltungsgericht gegen Beitragsbescheide der Gemeinde geklagt. Einer der Kläger besitzt acht, der andere eine Eigentumswohnung in der Nitteler Weinstraße. Im ersten Fall lag der für das Jahr 2003 geforderte Beitrag für die Straßenbauarbeiten bei 424 Euro, im zweiten Fall ging es um rund 145 Euro. Ihre Klage hatte Erfolg. Die angefochtenen Bescheide wurden aufgehoben, die Kläger zahlen - zumindest vorerst - nicht. Die Problematik ist komplex. Wiederkehrende Beiträge - das bedeutet, wenn in Nittel eine marode Straße erneuert werden muss, dann beteiligen sich alle an den Kosten: die Gemeinde mit 35, die Bürger mit 65 Prozent. Im Falle Nittels bildet der gesamte Dorfkern eine Abrechnungseinheit, das heißt, dass alle Nitteler Grundstückseigentümer für alle im Vorjahr erneuerten Straßen gemeinsam zahlen. Üblicherweise gibt die Gemeinde einmal jährlich Beitragsbescheide heraus, die zur Zahlung der wiederkehrenden Beiträge für die Straßenerneuerung auffordern. Üblicherweise - doch seit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. März 2003, ist nichts mehr, wie es war. Nach diesem Urteil muss der Beitragszahler, vereinfacht ausgedrückt, einen direkten Vorteil von den Bauarbeiten haben, für die er zahlt. Oder genauer: Sämtliche Grundstücke innerhalb eines Abrechnungsgebiets müssen auf die selbe Straße mit "stärkerer Verkehrsbedeutung" angewiesen sein und so in einem "funktionalen Zusammenhang" stehen. Und genau das ist das Problem in Nittel. Denn mit der Kreisstraße 108 und der Landesstraße 135 gibt es in der einen Abrechnungseinheit des Ortes zwei solcher bedeutender Straßen. Die Abrechnungseinheit ist demnach zu groß. "Die Satzung der Gemeinde ist damit nichtig. Die Bürger müssen sich gegen solche rechtswidrigen Bescheide wehren", sagt Rechtsanwalt Dupont, der ebenfalls in Nittel wohnt. Seit 2004 hat die Gemeinde Nittel keine Bescheide mehr herausgegeben. "Wir haben seitdem 260 000 Euro vorfinanziert und Zinsen gezahlt", sagt Ortsbürgermeister Karl-Heinz Frieden. Kosten von denen noch unklar ist, ob oder wann die Anlieger sie der Gemeinde zurückerstatten. Und nun? "Wir werden schlicht und einfach auf das neue Kommunalabgabengesetz warten", sagt Winfried Manns, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Konz. Die Satzungen seien in keinem Fall gefährdet. "Das Land muss etwas tun", sagt auch Frieden, der davon ausgeht, dass das lang ersehnte neue Gesetz Nittel wieder Rechtssicherheit bescheren wird - und alles beim alten bleiben kann. Die aktuellen Vorgänge in Mainz (siehe Hintergrund) deuten an, dass Friedens Hoffnung berechtigt ist. "Wiederkehrende Beiträge, das ist das richtige System", sagt Frieden - ein sozialer Ansatz. Denn auf diese Weise werde im Gegensatz zu Einzelabrechnungen verhindert, dass einzelne, die das Pech haben, an einer erneuerungsbedürftigen kommunalen Straße zu wohnen, besonders viel zahlen müssen, während andere, die das Glück haben, an einer erneuerungsbedürftigen Kreisstraße zu wohnen, günstig davonkommen. "Ich empfinde es als einen unschönen Akt, dass zwei Bürger aus dieser Solidargemeinschaft ausbrechen", sagt Frieden. Zwei größere Straßenbauprojekte gibt es noch. Dann seien die Nitteler Straßen alle erneuert, sagt der Ortsbürgermeister. Doch diese Projekte liegen vorerst auf Eis. Ob die beiden Kläger die Beiträge auch rückwirkend bezahlen müssen, ist noch unklar.

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