Nitteler Neubaugebiet nimmt nächste Hürde

Nittel · Bei regem Zuschauerinteresse haben sich die Mitglieder des Ortsgemeinderats Nittel am Dienstagabend mächtig ins Zeug gelegt: Vier Stunden lang diskutierten sie - unter anderem über den Plan für das Neubaugebiet Wiesengraben. Neben baulichen Regeln wurde auch der Betreiber der Seniorenresidenz bekanntgegeben.

Nittel. Um 23 Uhr war der Ortsgemeinderat Nittel schon nicht mehr vollständig anwesend. Dabei begann dann erst der nicht-öffentliche Teil. Zuvor hatten die Ratsmitglieder aufopferungsvoll vier Stunden lang diskutiert und Beschlüsse gefasst. Im Mittelpunkt der Debatte: das Baugebiet Wiesengraben, für dessen Erschließung die Ortsgemeinde Nittel 4,8 Millionen Euro investiert.
Hier liegt jetzt ein rechtlich relevanter Entwurf des Bebauungsplans vor. Der Plan teilt das Gebiet in zwei Bereiche: in allgemeines Wohnunen mit 109 Baugrundstücken und in ein Mischgebiet für die gewerbliche Nutzung. Nahe der B 419 sollen eine Seniorenresidenz und ein Supermarkt angesiedelt werden (der TV berichtete). Die Seniorenresidenz, für die laut Projektentwickler Claudius Frühauf ein Investor 20 Millionen Euro ausgibt, wird künftig von der Firma Evergreen betrieben. Evergreen hat auch ein Seniorenheim in Saarburg. Wer der Investor ist, bleibt jedoch im Dunkeln. Auch der Supermarktbetreiber wurde noch nicht bekannt gegeben.
Stadtplaner Thomas Lang von der B.K.S. Ingenieurgesellschaft aus Trier erläuterte, dass im Bereich "allgemeines Wohnen" auch "nicht störendes Handwerk" (ohne Lärm, Dämpfe oder Gerüche) und Beherbergungsbetriebe mit bis zu 20 Betten erlaubt sein sollten. Zugleich soll es aber nicht möglich sein, mehrere Grundstücke nebeneinander zu kaufen, um etwa für ein Hotel einen größeren Gebäuderiegel darauf zu errichten. "Die maximale Häuserbreite ist auf 20 Meter beschränkt", räumte Lang Bedenken aus.
Überhaupt seien die Regeln für die Gestaltung restriktiv. Die Ausrichtung der Häuser (Mindestabstand von der Straße sind fünf Meter) erfolge parallel zu den sechs Meter breiten Straßen (fünf Meter Asphalt, ein Meter gepflasterter Bürgersteig). "Nur bei verbindlicher Nutzung der Sonnenenergie für Photovoltaik oder Warmwasser und Heizung ist eine Abweichung um bis zu zehn Prozent möglich, damit die Häuser optimal zur Sonne hin ausgerichtet werden können", erklärte der Stadtplaner.
Dachfarbe muss dunkel sein


Im Bebauungsplan ist laut Lang auch festgelegt, dass die Dachfarbe dunkel sein muss und nur bestimmte Dacharten mit begrenzten Überständen zulässig sind. Fassaden müssen verputzt oder mit Naturstein, Schiefer oder Holz verkleidet sein. Und es darf maximal zweigeschossig gebaut werden.
"Weitere Beschränkungen in der Höhe sind durch die Hanglage bedingt. Talseitig darf die Wandsicht nicht mehr als sieben Meter betragen", sagte Lang. Außerdem sei nach den Debatten im Gemeinderat eine dritte Verbindung vom Baugebiet zur Straße Am Wiesengraben vorgesehen, damit die Schulstraße entlastet werde. Eine weitere Vorschrift: maximal zwei "Dauerwohnungen" pro Haus mit jeweils mindestens zwei Stellplätzen. "Für Gästezimmer muss pro Zimmer ein Parkplatz gebaut werden. Außerdem müssen die Parkplätze, die auch hinter dem Haus liegen dürfen, einzeln anfahrbar sein. Man darf also nicht einen Platz in der Garage ausweisen und einen direkt davor", erklärte Lang die Regelungen.
"Da die Gemeinde Eigentümerin dieses Gebietes ist, können weitere Auflagen mit den zukünftigen Nutzern vereinbart werden", erläuterte Projektentwickler Frühauf.
Der Ortsgemeinderat beschloss, den Bebauungsplan an die wichtigen Behörden weiterzuleiten. Damit wurde eine Hürde im Genehmigungsverfahren genommen.
Extra

Als neuer zweiter Beigeordneter für das ausgeschiedene Ratsmitglied Patrick Zilliken wurde Peter Hein aus Köllig gewählt. Die Ausschussplätze (Stellvertreter im Haupt- und Finanzausschuss und Vertreter im Ausschuss für Kultur und Touristik) von Patrick Zilliken übernimmt Günter Scheuer aus Rehlingen, der auch Zillikens Sitz im Gemeinderat übernommen hat. Nittel tritt dem zu gründenden Forstzweckverband des Forstreviers Palzem bei Auf dem Nitteler Friedhof sind zukünftig auch Urnengemeinschaftsgräber mit der Übernahme der Grabpflege durch die Gemeinde für 25 Jahre möglich (1800 Euro). Eine neue Friedhofssatzung ermöglicht, finanzielle Belange des Friedhofs auch unabhängig vom allgemeinen Haushalt zu beschließen. Die Ortsgemeinde wird die Kernzonen für den Weinbau beibehalten und keine Ausweitung dieser Zone anstreben. Winzer, die zusätzliche Flächen benötigen, haben die Möglichkeit, Anträge für die Anpflanzung von Reben auch außerhalb der Kernzone zu stellen. jbo

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