Forst Ob Moos oder Misteln: Was im Wald gesammelt werden darf

Saarburg/Konz/Kell am See · Moose, Misteln, Stechpalmen: Was darf man im Wald sammeln?

Naturverbundene Menschen schätzen den Aufenthalt im Wald. Ob beim Spaziergang, Wandern oder Joggen, der Wald bietet ideale Möglichkeiten sich zu entspannen. Gerade im trüben Herbst und in der Adventzeit möchte man sich ein Stück Natur, etwas Grünes, ins eigene Zuhause mitnehmen und daran erfreuen. Doch was muss man bei der Mitnahme der Pflanzen beachten? Oder ist es gar verboten, weil ich mich gerade in einem besonders geschützten Bereich der Natur (Naturschutzgebiet, Nationalpark…) bewege?

Die Mitarbeiter des Forstamtes Saarburg bieten ihre Hilfe an und klären auf: So ist es im Naturschutzgebiet generell verboten, Pflanzen mitzunehmen. In anderen geschützten Gebieten muss man sich über die geltenden Vorschriften informieren. Außerhalb von Schutzgebieten ist es durchaus möglich,  Moose und Misteln einzupacken. Das Landeswaldgesetz erlaubt nur die Entnahme einer geringen Menge für den privaten Bedarf. Dabei dürfen andere Pflanzen und Bäume nicht geschädigt oder zerstört werden – der pflegliche Umgang mit der Natur sollte selbstverständlich sein.

Geschützte Arten (wie etwa verschiedene Moosarten) sind dagegen tabu! Alle besonders geschützten Arten finden sich aufgelistet in der Bundesartenschutzverordnung, zum Beispiel die Weißmoose (Leucobryum ssp.), Torfmoose (Sphagnum ssp.), Hainmoose (Hylocomium ssp.) und die Stechpalme (Ilex aquifolium). Diese Pflanzenarten dürfen generell nicht gesammelt werden.

Weitere Hinweise unter www.saarburg.wald-rlp.de

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