Oberemmeler legt Einspruch beim Kreisrechtsausschuss ein
Die stärkere Einbeziehung der Grundstücksfläche bei der Berechnung von Wasser- und Abwasserpreisen ist aus Sicht der VG-Werke gerecht und dient zur Preisstabilisierung. Oberemmeler Besitzer großer Grundstücke wehren sich gegen die erhöhte Gebührenlast.
Konz. (api) Sind die neuen Berechnungen der Wasser- und Abwassergebühren in der Verbandsgemeinde (VG) Konz gerecht? Um diese Frage dreht sich derzeit eine Meinungsverschiedenheit zwischen VG-Werken und einigen Besitzern großer Grundstücke.
Der Hintergrund: 2008 basierten die Berechnungen noch fast ausschließlich auf dem tatsächlichen Verbrauch der Haushalte. Bei der Rechnung 2009 tauchte erstmals der wiederkehrende Beitrag für das Schmutzwasser auf. Für 2010 soll ein wiederkehrender Beitrag für das Wasser hinzukommen. Diese neuen Berechnungs-Elemente beziehen die Grundstücksfläche verstärkt mit ein - unabhängig davon, ob auf dem Land innerhalb des Bebauungsplans ein Haus steht oder nicht. "Das dient unter anderem der Preisstabilität", sagt Joachim Weber, erster Beigeordneter der Verbandsgemeinde Konz. Denn die Verbräuche seien in den vergangenen Jahren zurückgegangen, die Fixkosten blieben.
300 Euro höhere Kosten pro Jahr
Und er führt fort: "Das ist auch gerechter." Schließlich seien die Rohre, die Pumpwerke und nicht zuletzt die Kläranlagen so dimensioniert, als ob überall Anschlüsse und die kompletten Grundstücke bebaut wären. Die entstehenden Kosten unter anderem für Betrieb, Wartung und Pflege der Anlagen würden so gerechter auf alle aufgeteilt. Für eine Durchschnittsfamilie (siehe Grafik) verlaufe die Umstellung fast kostenneutral. Nur fürs Wasser müsse sie etwa 20 Euro mehr bezahlen.
Der Argumentation Webers kann Richard Bidinger aus Ober emmel nur bedingt folgen. Er ist einer derjenigen, die außerhalb des Stadtgebiets im Versorgungsbereich I ein bebautes Grundstück besitzen, das mehr als 2000 Quadratmeter groß ist. 2008 hat er für 195 Kubikmeter Wasser einen Gesamtpreis inklusive Abwasser von knapp 1600 Euro bezahlt. Angenommen, der Verbrauch bliebe gleich, würde Bidinger nach den neuen Berechnungen, die für das Jahr 2010 gelten, etwa 300 Euro mehr bezahlen. Das entspricht einer Preissteigerung von zirka 19 Prozent. "Dabei ist in der Zwischenzeit gar nichts passiert", sagt Bidinger im TV-Gespräch. Vor allem der Geschoss-Aufschlag von mindestens 0,4 auf die Grundstücksfläche bemängelt er. Demnach seien alle im Nachteil, die ein kleines Haus auf einem großen Grundstück hätten. Bei ihnen koste die Etage mehr als beispielsweise bei Eigentümern eines Stadthauses auf kleinerem Grund.
Systematik fußt auf theoretischer Bebaubarkeit
Beigeordneter Weber argumentiert dagegen: "Die Systematik geht von der Bebaubarkeit der Fläche aus." Oft seien gerade Anwesen von Landwirtschaftsbetrieben so groß, dass theoretisch noch ein weiteres Haus darauf gebaut werden könnte. Dann könnten die Kosten auf mehrere Haushalte aufgeteilt werden.
Richard Bidinger lässt diese Argumentation nicht gelten. Er hat nach eigenen Angaben inzwischen Einspruch beim Kreisrechtsausschuss eingelegt und Kontakt zum Innenministerium aufgenommen. Reaktionen liegen noch nicht vor. Nach TV-Informationen gibt es weitere Widersprüche von Wasserkunden. EXTRA Zahlen: In der VG Konz gibt es 24 landwirtschaftliche Betriebe, 71 öffentliche Flächen, 155 Gewerbeflächen, 24 Wohnungsbau-Grundstücke und 74 sonstige private Flächen mit einer Grundstücksfläche von jeweils mehr als 2000 Quadratmetern. Eine Belastung durch höhere Gebühren beginnt allerdings bereits bei kleineren Grundstücken.(api)