Ockfen will Kaution fürs Grab

Ockfen · Wer kümmert sich um das Entfernen eines Grabes, wenn die Ruhezeit zu Ende ist? In Ockfen geht dies nach Aussagen des Bürgermeisters immer häufiger zu Lasten der Ortsgemeinde, wenn niemand mehr da ist, der sich ums Grab kümmert. Deshalb will die Gemeinde nun eine Art Kaution erheben, die die Kosten später decken soll.

 Ist auf dem Ockfener Friedhof bald eine Vorabgebühr für die Grabauflösung fällig? Der Ortsgemeinderat diskutiert darüber. TV-Foto: Julia Kalck

Ist auf dem Ockfener Friedhof bald eine Vorabgebühr für die Grabauflösung fällig? Der Ortsgemeinderat diskutiert darüber. TV-Foto: Julia Kalck

Ockfen. Die Ortsgemeinde Ockfen hat ein Problem. Und zwar mit alten Gräbern und deren Auflösung. "Es ist immer schwieriger, jemanden zu finden, der die Grabstätten von Verstorbenen nach Ende der Ruhezeit abräumt", sagt Ortsbürgermeister Leo Steinmetz. Die Folge: Findet sich kein Verwandter, der das übernimmt, muss die Gemeinde die Arbeit übernehmen. "So bleiben wir auf den Kosten sitzen", sagt Steinmetz. Gerade bei den neuen Rasengräbern (siehe Extra) könne das in Zukunft ein Problem werden.
Rechtlich gesehen ist laut Verwaltung der Nutzungsberechtigte, das heißt, derjenige, der das Grab pflegt, Eigentümer des Grabsteins und daher auch am Zug, wenn die Ruhezeit vorbei ist. Sollte dann niemand mehr Interesse am Grabmal haben, wandert dieses ins Eigentum der Gemeinde. Damit hat diese auch den Aufwand, die Grabstätte aufzulösen.
Oft sei es sehr schwierig, nach Ablauf der 25, 30 oder mehr Jahre - je nach Grabform - überhaupt noch Verwandte ausfindig zu machen, sagt der Bürgermeister. Kürzlich habe er den Neffen eines Verstorbenen schließlich in Köln gefunden. Dieser übernehme die Kosten für die Auflösung des Reihengrabs. Das sei aber nicht immer so, daher müsse man an die Zukunft denken.
Steinmetz hat auch schon eine Lösung parat: Vorab sollen Gebühren erhoben werden, um die Kosten für die Auflösung des Grabes zu decken. "Es soll eine Art Kaution sein", erklärt der Ortschef. "200 Euro für ein Reihengrab, 300 Euro für ein Familiengrab." Für Urnengräber sei es je die Hälfte.
Seine Idee stieß beim Gemeinderat grundsätzlich auf Zustimmung. Auch, weil diese Lösung nicht zu Lasten der folgenden Generationen gehen würde. Allerdings kamen auch Bedenken, die sich auf die Verwaltung des Geldes beziehen. Die Buchhaltung könnte unter Umständen zu kompliziert sein, weil die Kaution auf bestimmte Namen hinterlegt sowie verzinst werden müsste. Findet sich nach Ablauf der Frist noch jemand, der zahlt, wird die Kaution zurückerstattet. Letztlich ist mir egal, was die Verwaltung dazu sagt", bekräftigt Steinmetz. "Ich ziehe das durch. Ich laufe dem Geld nicht länger hinterher und zahle auch nicht für jene, die clever genug sind, sich der Zahlung zu entziehen." Er verweist auf Wohnungsbaugenossenschaften, bei denen das mit der Kaution ja schließlich auch funktioniere. Der Ortsgemeinderat will das Thema im Rahmen der Haushaltssitzung Ende des Jahres noch einmal auf die Tagesordnung setzen.
"Bislang ist das noch nicht der Regelfall", sagt Jürgen Kremer, Leiter des Bauamts der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg zum Ockfener Problem. Selbst in der Stadt Saarburg seien es nur zwei, drei Fälle im Jahr. "Wir sehen daher noch keine Notwendigkeit, unser Gebührensystem grundsätzlich zu ändern." Dies sei zudem mit einem "Heidenaufwand" verbunden. Grundsätzlich ist die Entscheidung aber Sache der Ortsgemeinde. Kremer: "Sollte die Gemeinde sich für die Erhebung der Kaution entscheiden, dann werden wir prüfen, was im Rahmen des Bestattungsgesetzes machbar ist." Im Rahmen der jüngsten Ratssitzung hat die Ortsgemeinde auch die Gebühren für neue Gräber festgelegt. Neue Grabformen auf dem Ockfener Friedhof sind ein Urnenrasengrabfeld, ein anonymes Grabfeld (der TV berichtete) und ein Rasenfeld für die Bestattung von Särgen. Die Kosten im Überblick: Urnenreihengrab im Rasengrabfeld: 600 Euro plus Pflegekosten für 25 Jahre in Höhe von 800 Euro. Anonymes Urnengrab: 300 Euro plus Pflege in Höhe von 500 Euro. Reihengrab im Rasenfeld: 450 Euro, Kosten für Pflege (25 Jahre): 2500 Euro, 30 Jahre: 3000 Euro Überlassen oder Wiedererwerb eines Familiengrabs in einem Rasenfeld: 700 je Stelle, Pflegekosten (30 Jahre): 3000 Euro. Die Ortsgemeinde bepflanzt diese Grabfelder mit Rasen, übernimmt die Pflege des Rasens, die Kosten für die Düngemittel und das Abräumen des Grabes nach Ablauf der Ruhezeit. jka

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