Ohne Rücksicht und ohne Einsicht

Immer wieder verursachen Müllfahrzeuge des "Zweckverbandes Abfallwirtschaft im Raum Trier" (ART) hohe Schäden, für deren Regulierung sich der kommunale Entsorger allerdings partout nicht in der Pflicht sehen will. Schillingen und Reinsfeld wollen sich dagegen wehren.

 Ortsbürgermeister Ludwig Bohr (Zweiter von links) zeigt die Schäden, die durch ein Müllfahrzeug entstanden sind. Die Anlieger, Alois Justinger, Andrea Jost sowie Myriam Becker mit Joanna und Joshua (von links), sind verärgert. TV-Foto: Ursula Schmieder

Ortsbürgermeister Ludwig Bohr (Zweiter von links) zeigt die Schäden, die durch ein Müllfahrzeug entstanden sind. Die Anlieger, Alois Justinger, Andrea Jost sowie Myriam Becker mit Joanna und Joshua (von links), sind verärgert. TV-Foto: Ursula Schmieder

Schillingen. Wer einen Schaden verursacht, muss dafür gerade stehen. Für den "Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier" (ART) gilt das aber offensichtlich nicht. Zwar ist es unstrittig, dass ART-Müllfahrzeuge immer wieder mit ihren Schneeketten tiefe Kratzer und Kuhlen in Straßen graben. Bei der Schadensregulierung sieht der kommunale Entsorger jedoch die Gemeinden in der Pflicht. Aktuelles Beispiel ist Schillingen, wo Ende März unter anderem die Straße "Weidegarten" auf der gesamten Länge beschädigt wurde (der TV berichtete). Während die Anlieger Ausbaukosten von im Schnitt an die 8000 Euro zahlen müssen, soll die Gemeinde den Schaden von 11 000 Euro regulieren.

Die Begründung ist nicht auf Anhieb zu erfahren. Volker Kötteritzsch vom ART verweist an das Rechtsamt der Stadt Trier. Da der Zweckverband über keinen eigenen Juristen verfüge, erledige das Rechtsamt sämtliche Schadenssachbearbeitungen. Joachim Henn wirft den Ball jedoch zurück: "Da wir seitens der Stadt keine Presseerklärungen für den Zweckverband abgeben können, sind wir mit dem ART übereingekommen, dass sie von dort weitere Nachricht erhalten." Wenig später klappt es dann: Kötteritzsch teilt mit, im Fall Schillingen seien Schadensersatzansprüche abgelehnt.

Anlegen von Schneeketten keine gesetzliche Pflicht



Mit Hinweis auf die "allgemeine Sorgfaltspflicht" erklärt er, dass je nach Wetterlage nun einmal Vorsichtsmaßnahmen erforderlich seien. Zwar bestehe "keine direkte gesetzliche Pflicht" zum Anlegen von Schneeketten, - "jedoch machen nur Schneeketten eine sichere Fahrt von LKW in den hängigen Strecken des Hochwalds bei Schneeglätte möglich."

Damit bringt er die Sache auf den Punkt. Denn genau das ist am Schadenstag wohl nicht der Fall gewesen. "Da war doch nichts", erinnert sich Alois Justinger. Es sei mildes Wetter gewesen und die Straße weder gefroren noch glatt.

Ein Anlieger habe den Fahrer noch darauf aufmerksam gemacht. Schließlich sei die Straße "ja fast unser Eigentum", spricht er die 90-prozentige Kostenbeteiligung der Anlieger an.

Ortsbürgermeister Ludwig Bohr ist verärgert. "Die schreiben sich von allem frei", kündigt er eine Debatte im Gemeinderat an: "Das Einzige, was uns noch bleibt, ist der Klageweg."

Dazu ermutigt, dass auch die Nachbarn Mandern, Waldweiler und Kell das Problem kennen. Reinsfeld hatte vor zwei Jahren sogar einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Laut Ortsbürgermeister Rainer Spies bisher zwar ohne Erfolg. Doch bei einem Schulterschluss der Geschädigten dürften die Chancen größer sein. Laut Spies wären auch die Schäden im Reinsfelder "Osterberg" vermeidbar gewesen. Auch dort habe ein Anlieger den ART-Fahrer um Schadensbegrenzung gebeten. Verständnislos reagiert auch Kells Bürgermeister Werner Angsten.

Das gleiche Problem habe es vor zwei Jahren auch in Mandern gegeben - in einer Straße ohne Gefälle: "Da sollte man doch meinen, dass die ein bisschen vorsichtiger rangehen." Etwa so wie im Nachbarkreis Bernkastel-Wittlich, wo der private Entsorger verpflichtet ist, verursachte Schäden zu regulieren. Als diese vor Jahren in die Hunderttausende gingen, handelte das Unternehmen. Seither sind zum Beispiel die Fahrer angewiesen, erst im Extremfall Schneeketten aufzuziehen und Straßen lieber später wieder anzufahren.

Meinung

Unerträgliche Arroganz

Das Gebaren des Zweckverbandes ART zeugt von einer unerträglichen Arroganz. Erst will man zu den Vorfällen in Schillingen und der Schadensregulierung gar nichts sagen. Dann lässt man recht lapidar verlauten, andere seien verantwortlich. Dabei war es ein Fahrer des ART, der offenbar ohne Not mit Schneeketten durch die Straße fuhr und selbige beschädigte. Die betroffenen Anwohner sind zu Recht über die von ihnen bezahlte und kaputte Straße erzürnt. Ihnen wird aber leider wohl nichts anderes übrig bleiben, als ihr gutes Recht vor Gericht zu erstreiten. Der ART lässt es offensichtlich darauf ankommen. f.giarra@volksfreund.de

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