Ortsdurchfahrt Biebelhausen Ayl will mitreden bei der Planung

AYL · Der Gemeinderat beschließt, sich dem mittelfristigen Bauprogramm für die Ortsdurchfahrt Ayl-Biebelhausen anzuschließen – aber nicht bedingungslos.

 Der Kreis plant den Ausbau der Ortsdurchfahrt von Biebelhausen. Die Ortsgemeinde Ayl will ein Wörtchen mitreden.

Der Kreis plant den Ausbau der Ortsdurchfahrt von Biebelhausen. Die Ortsgemeinde Ayl will ein Wörtchen mitreden.

Foto: Herbert Thormeyer

Der Landesbetrieb Mobilität teilt dieser Tage vielen Ortsgemeinden mit, dass der Landkreis verschiedene Ortsdurchfahrten ins mittelfristige Ausbauprogramm aufgenommen hat. In Ayl betrifft das die Kreisstraßen 130 und 131 in Biebelhausen. „Die Planung ist nur ein erster Schritt“, sagte Ortsbürgermeister Siegfried Büdinger in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats. Man wolle wissen, was das alles kostet, und in die Planung mit einbezogen werden.

Wichtig sei, dass die Ortsdurchfahrt nicht zur Ortsstraße wird. Denn dann würde diese bereits in die Obhut der Ortsgemeinde fallen, bevor die neue Ortsumgehung gebaut ist. Bei Kreisstraßen müssen die Dörfer dagegen lediglich die Kosten Bürgersteige und Straßenbeleuchtung übernehmen. Dennoch will der Ayler Rat in die Planung einbezogen werden, vor allem bei der Entscheidung, wie einschränkende Regelungen für den Verkehr an den Ortsgrenzen gestaltet werden sollen.

Die Sonderregelung des Paragrafen 13b im Baugesetzbuch und die historisch niedrigen Zinsen haben zu mittlerweile 25 Planungen von Neubaugebieten in der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell geführt. „Normalerweise übernehmen die Verbandsgemeindewerke dabei die Kosten für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung und bekommen nach Abschluss der Arbeiten von der Ortsgemeinde eine Pauschale“, erklärte Nils Osterwalder von der Bauabteilung der Verbandsgemeinde. Meist führe das aber zu einer Subvention eines Baugebietes.

Bei der Menge von Planungen für Bauland sei diese Vorgehensweise bei den Werken allerdings finanziell nicht mehr darstellbar. Deshalb wird eine Vereinbarung zur kompletten Kostenträgerschaft zwischen der Ortsgemeinde und den Werken geschlossen. Umgesetzt wird das in allen Dörfern mit Baulandplanung, in Ayl für Tremmelt II.

Die Halle am Schloss ist von der Ortsgemeinde gekauft worden. Sie soll Vereinen zur Unterbringung von Material dienen. Nach Abzug von Eigenleistung und Zuschuss aus Leader-Mitteln (EU) von 11 000 Euro muss dennoch eine überplanmäßige Ausgabe von 12 000 Euro beschlossen werden.

Jetzt soll der Bauantrag auf den Weg gebracht und mit der Umsetzung des Projektes im Sommer begonnen werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort