Trier Urteil im Haushaltsstreit: Lampadener scheitern mit Klage

Trier · Das Verwaltungsgericht Trier hat in einem Rechtsstreit zwischen der Ortsgemeinde Lampaden und der Kreisverwaltung Trier-Saarburg ein Urteil gesprochen.

Das Verwaltungsgericht Trier hat eine Klage der Ortsgemeinde Lampaden gegen eine Anordnung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg abgewiesen. Hintergrund ist ein seit Jahren andauernder Streit zwischen der Gemeinde und der Aufsichtsbehörde. Dabei geht es um die Lampadener Haushaltsabschlüsse von 2011 und 2012. Damit hatte sich der Gemeinderat 2015 befasst und mehrheitlich entschieden, die Jahreabschlüsse nicht abzusegnen sowie dem damaligen Bürgermeister, Ortsbürgermeister und den Beigeordneten keine Entlastung zu erteilen.

Das Verwaltungsgericht urteilte jetzt, dass die Gemeinde Lampaden zur Feststellung der Jahresabschlüsse und zum Erteilen der Entlastung gesetzlich verpflichtet ist. Die Richter bestätigten die Anordnung der Aufsichtsbehörde, die den Gemeinderat im Oktober 2016 aufgefordert hatte, die Beschlüsse nachzuholen.

In ihrer Urteilsbegründung verwiesen die Richter auf den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde. Dieser hatte dem Lampadener Rat empfohlen, die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 abzusegnen und die Entlastungen zu erteilen. Diese Empfehlung indiziere, „dass die Jahresabschlüsse unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein zutreffendes Bild der gemeindlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage“ wiedergeben und „Bedenken an einer ordnungsgemäßen Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung nicht bestünden“. Die Gemeinde Lampaden habe keine „verifizierbaren Anhaltspunkte“ für Fehler bei der Haushaltsführung vorlegen können. Im Übrigen verkenne die Gemeinde, dass die Entscheidung über Jahresabschlüsse und Entlastung „nicht zur nachträglichen Korrektur politischer Entscheidungen dienen könne“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Gemeinde Lampaden kann innerhalb eines Monats die Zulassung einer Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz beantragen.

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