Wohnen Im Altort wohnen, woanders parken

PALZEM · Palzem will die Bebauungspläne vereinheitlichen und bittet Kreis um Prüfung.

Ein Dorf wie Palzem ist wegen der Nähe zu Luxemburg bei Investoren für Mehrfamilienhäuser sehr beliebt. Jedoch hier gibt es eine Altortslage und einen nördlichen Ortsrand mit zwei verschiedenen Rechtslagen, was das Baurecht angeht. Daher ist jetzt bei der Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs bis acht Wohneinheiten eine verzwickte Situation entstanden: Das Haus in der Glockenstraße soll in das eine Gebiet gebaut werden, die erforderlichen Parkflächen liegen aber in dem anderen.

„Palzem hat zwar für die Altortslagen Bebauungspläne, die vom Ortsgemeinderat beschlossen sind, sie sind aber nicht in der Offenlegung gewesen“, beschreibt Ortsbürgermeister Florian Wagner die Zwickmühle. Daher gelte für ein zu errichtendes Gebäude in der Glockenstraße der Paragraf 34 Baugesetzbuch, der nur vorschreibt, dass sich das Haus seiner Umgebung anzupassen hat.

„Dieses Einfügungsgebot ist aber sehr dehnbar“, findet der Ortschef. In einem Bebauungsplan könne die Ortsgemeinde viel detaillierter vorgeben, wie gebaut werden darf. Das gelte vor allem für die Zahl von Stellplätzen für Autos pro Wohneinheit. Zwei Stellplätze pro Wohnung seien heute normal.

Jetzt liegt jedoch das Mehrfamilienhaus in der Altortslage, die dazu gehörenden Parkplätze stehen aber im Bebauungsplan Nördlicher Ortsrand Palzem. Um die Situation zu klären, hat der Ortsgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung – die vom Beigeordneten Richard Fochs geleitet wurde – die Bauvoranfrage an die Bauabteilung der Kreisverwaltung zur Prüfung verwiesen.

„So was muss ein für alle Mal geklärt werden“, findet Ortschef Wagner, denn er hat weitere Baunachfragen bekommen. Ein Bebauungsplan müsse auf den Tisch, in die Offenlegung und dann schließlich Rechtskraft erlangen.

Ein Bauvorhaben wie in der Glockenstraße würde erhebliche Verkehrsprobleme verursachen. Wagner: „Da hilft eigentlich nur eine Tiefgarage.“

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