Umgehung hilft nur einem Teil von Könen Laster rollen weiter durch Konz-Könen

Konz-Könen · Trotz der B-51neu dröhnt der Schwerlastverkehr auf gewohnten Pfaden durch die Ortsdurchfahrt des Konzer Stadtteils. Ein Arbeitskreis ringt um Abhilfe.

 Ein schwerer Laster biegt an der abknickenden Vorfahrt nach Könen ein – ein gewohntes Bild. TV-Foto: Friedhelm Knopp

Ein schwerer Laster biegt an der abknickenden Vorfahrt nach Könen ein – ein gewohntes Bild. TV-Foto: Friedhelm Knopp

Foto: Friedhelm Knopp

Groß war die Erleichterung in Konz-Könen, als im Sommer 2017 die neue B-51-Umgehungsstraße eröffnet wurde und der ständige Fahrzeugstrom durch die Ortsdurchfahrt plötzlich versiegte. Doch die Freude war nicht ungeteilt: Die Anlieger im unteren Abschnitt der Straße zwischen dem Ortseingang aus Richtung Konz und den beiden Kreiseln spürten nur wenig Verbesserung. Grund: Fast der gesamte Schwerlastverkehr zum Industriegebiet Saarmündung/Granahöhe nahm die gewohnte Route über die Saarbrücke durch den Ort. Die eigens an der neuen Umgehung installierte Zufahrt am Hagebau-Kreisel nehmen die meisten Brummifahrer noch immer nicht an.

Im November 2017 befasste sich der Ortsbeirat erstmals mit dem Problem (der TV berichtete). „Schwere LKW steuern nach wie vor die Industriegebiete Saarmündung und Granahöhe über die Konzer Brücke und die beiden Kreisel in der Ortslage an”, sagte Ortsvorsteher Detlef Müller-Greis. Es folgte damals eine umfassende Ursachenforschung. Und Ursachen gibt es nach Ansicht der Anlieger und des Beirats viele. Dazu zähle die ungenügende Ausschilderung zu den beiden Industriegebieten ab dem Konzer Martin-Kreisel an der dort beginnenden B 419. Hinzu kämen vermutlich eine oft veraltete Navi-Software in den Lastern, eingefahrene Gewohnheiten bei ortskundigen LKW-Lenkern sowie die abknickende Vorfahrt an der Könener Ortseinfahrt. Die ziehe den über die Saarbrücke laufenden Verkehr aus der Hauptrichtung direkt ins Ortsinnere (B 51 alt) in Richtung der beiden Könener Kreisel.

Im Ergebnis beschloss der Beirat 2017 die Gründung eines Arbeitskreises (AK) aus Verwaltung, Ortsbeirat und Anliegern. Seine Aufgabe: Die Ausarbeitung von Vorschlägen an den Landesbetrieb Mobilität (LBM), wie man dem Problem durch eine ausgefeilte Verkehrsführung (Ausschilderung) und weitere Maßnahmen (etwa Sperrung Saarbrücke/Ortseinfahrt für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen) beikommen könnte.

Der AK hat sich seitdem eingehend mit Möglichkeiten zur Abhilfe befasst, führte Gespräche mit dem LBM und der Stadt Konz. AK-Vorsitzender Peter Rothaus fasst die dabei zuletzt im März 2019 vorgetragene Grundproblematik wie folgt zusammen: Für ortsfremde LKW-Fahrer aus Richtung Trier fehlen eindeutige Beschilderungen und aktualisierte Navigationsgeräte. Nach Ansicht des AK gibt es nur wenige Optionen, den fehlgeleiteten Schwerlastverkehr einzudämmen. Dazu zähle eine optimierte Ausschilderung an der B 419 mit eindeutigen Hinweisen zu den beiden Industrie- und Gewerbegebieten. Keine Aussicht auf Verwirklichung haben nach Angaben von Rotthaus eine vom AK angeregte Gewichtsbegrenzung für die Saarbrücke und entsprechende LKW-Durchfahrtsverbote in der Könener Ortsdurchfahrt. Gleiches gilt für eine Umgestaltung der Ortseinfahrt mit Aufhebung der abknickenden Vorfahrt. Diese Maßnahme an dem zur Innenortsstraße gewordenen Abschnitt müsste mit hohen Kosten allein von der Stadt Konz getragen werden. Für den AK, so sein Sprecher Rotthaus und Günther Marx, blieben die LKW-Tonnenbegrenzungen und Durchfahrtverbote aber nach wie vor eine denkbare Variante zur Problemlösung.

In März trafen sich der AK, der LBM, die Konzer Verwaltung und die Kreisverwaltung Trier-Saarburg zu einem Gespräch, das nach Angaben der Könener zu einem ersten Ergebnis führte. Der LBM sagte eine Anpassung und Ergänzung der Beschilderung zu. Vorgesehen sind die Änderungen an der Kreuzung Obermoselstraße/Konzerbrück, am Hagebau-Kreisel und aus Richtung Saarburg an der Abfahrt nach Könen von der neuen B-51-Umgehung. Überlegt werde noch über ein großes Fahrbahn-Piktogramm mit dem Hinweis „B 51” und Richtungspfeil an der Abfahrt am Campingplatz Konz in Richtung der alten Saarbrücke. Es könnte dort das Abbiegen in diese Richtung verhindern und die Fahrer in Richtung B 51/B 419 führen. AK-Sprecher Marx: „Einen zusätzlichen Hinweis dort auf die großen Firmen im Gewerbegebiet Saarmündung lehnt der LBM jedoch strikt ab.” Eine weitere Besprechung sei geplant. Sie solle nach einer Verkehrszählung und Abschluss der angekündigten Verbesserung der Ausschilderung erfolgen.

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