Otzenhauser Bruchbude soll weichen

Nonnweiler-Otzenhausen · Als Mütterheim hat die Ruine am Otzenhauser Ortsrand schon lange ausgedient. Zuletzt sollen junge Leute illegal düstere Feten in dem bröckelnden Gemäuer gefeiert haben. Doch damit soll noch im Dezember Schluss sein, wenn der Abrissbagger wie geplant kommt.

Nonnweiler-Otzenhausen. Herabgefallene Putzbrocken, eingetretene Türen, zerschlagene Fensterscheiben: Das Helene-Weber-Haus im Nonnweiler Ortsteil Otzenhausen hat fürwahr schon bessere Tage erlebt. Einst diente es als Müttererholungsheim. Nun als Bauruine, wo längst keine Erziehungsberechtigte mehr verschnauft.
Lebensgefährlich sei es, das Areal zu betreten, warnt Michael Borré, Hauptamtschef im Rathaus. Deshalb umzäunten Gitter das gesamte Gelände. Schilder wiesen zusätzlich auf die marode Substanz hin. Was jedoch jene nicht davon abhalte, die sich teuflischen Mächten hingezogen fühlen, dort einzusteigen. Dämonische Rituale sollen hier mit ihnen Einzug gehalten haben. Schwarze Messen mit entsprechend düsterer Musik wollen Passanten vernommen haben. Sogar im Internet werde darauf hingewiesen.
Damit soll nun aber Schluss sein, wie der Gemeinderat nun erfuhr. Noch im Dezember werde der Altbau plattgemacht. Denn wenn der Besitzer, die St. Wendeler Lebenshilfe, nicht handelt, drohten ihr laut Borré möglicherweise Schadenersatzansprüche jener, die unter Umständen durch das baufällige Ensemble verletzt werden - trotz der weiträumig abgesperrten Fläche drumherum.
Der Abriss koste den Auftraggeber einen "hohen sechsstelligen Betrag", informierte der Rathausvertreter, ohne aber den konkreten Preis zu nennen. Warum mussten sich die Kommunalpolitiker aber jetzt mit der Angelegenheit befassen? Weil die Lebenshilfe anschließend nicht einfach eine rund 10 000 Quadratmeter große Brache haben will. Die sei nutz- und damit wertlos.
Park für betreutes Wohnen


An gleicher Stelle soll darum ein Wohnpark entstehen, in dem zu betreuende Menschen unterkommen. Und genau hier setzt die Arbeit des Rates ein: Die Lebenshilfe kann nicht anstelle des alten Gebäudes einfach ein neues errichten. Borré: "Die Lebenshilfe verliert mit dem Abriss ihr Baurecht." So sehe es das Gesetz vor. Aber der Gemeinderat kann gegensteuern: mit einem Aufstellungsbeschluss. Damit erhalte die Lebenshilfe laut Auskunft aus dem Rathaus Rechtssicherheit, nach dem Altbauabriss kein wertloses Stück Land in Otzenhausen zu besitzen. Denn damit können die Pläne für den künftigen Bau anlaufen. Diese Kosten von geschätzten 10 000 Euro wolle übrigens der Bauherr übernehmen. Damit hatte die Lebenshilfe den Gemeinderat auf ihrer Seite, der geschlossen für das Projekt stimmte. Zudem mit diesem Beschluss noch immer möglich ist, Plänen zu widersprechen, und zwar seitens aller Bürger. Denn das Gesetz sieht ebenfalls vor, die Einwohner weit im Voraus darüber zu informieren, was an Ort und Stelle entstehen soll.
Übrigens: Nach dem Abriss soll bis zum Neubau nicht etwa ein Krater den Platz zieren, wo heute das teils einsturzgefährdete, seit Jahren leerstehende Haus ist. Übergangsweise werde das Gelände begrünt, kündigt der Bauherr an.

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