Paddeln unerwünscht

Wiltingen/KANZEM . Zur Förderung des Wassersporttourismus sollen an Saar und Obermosel Kanuanlegestellen entstehen. Fraglich ist allerdings, ob das Vorhaben im Wiltinger Saarbogen realisiert werden kann.

 Anschauen ja, paddeln bitte nicht: Das Naturschutzgebiet Wiltinger Saarbogen.Foto: Karl Peter Jochem

Anschauen ja, paddeln bitte nicht: Das Naturschutzgebiet Wiltinger Saarbogen.Foto: Karl Peter Jochem

Wasserwanderersollen die Landschaft auf den Flüssen erkunden. Gemeinden habenbereits ihr Interesse an der von der Saar-Obermosel-Touristikkoordinierten Maßnahme bekundet. Auch im NaturschutzgebietWiltinger Saarbogen sollen die Paddler Station machen können. In Wiltingen und Kanzem will man sich an der Maßnahme beteiligen. Zur Finanzierung wurden bereits Gelder beim EU-Programm "Leader plus" angemeldet, einem europäischen Förderprogramm zur Stärkung des ländlichen Raums. Allerdings ist es äußerst fraglich, ob im Naturschutzgebiet Wiltinger Saarbogen überhaupt Stege errichtet werden dürfen.

Einstimmig hatten die Gemeinderäte die Beschlüsse zur Finanzierung der Stege gefasst. 12 000 Euro soll eine Kanu-Anlegestelle kosten. Abzüglich der Zuschüsse von EU, Land und Verbandsgemeinde müssten die Gemeinden 4320 Euro aus der eigenen Kasse berappen.

Möglicherweise in Unkenntnis der Lage haben Saar-Obermosel-Touristik und die Gemeinderäte Beschlüsse gefasst und Zuschüsse für eine Maßnahme beantragt, deren Realisierung mit einem dicken Fragezeichen versehen werden muss.

Denn vor sechs Jahren ist der Wiltinger Saarbogen zum Naturschutzgebiet erklärt worden. Dem rund 167 Hektar großen Gelände zwischen Schoden und Hamm komme eine herausragende Bedeutung für den Artenschutz zu, heißt es in der Rechtsverordnung vom 7. August 1997.

Ohne Genehmigung verboten

Ohne Genehmigung der Landespflegebehörde ist es demnach verboten, Sport- oder sonstige bauliche Anlagen zu errichten. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Genehmigung zum Bau von Stegen erteilt wird", sagt Klaus Rublack von der oberen Landespflegebehörde der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz (SGD) auf Anfrage des Trierischen Volksfreunds und stellt fest: "Wir wollen nicht, dass dort gepaddelt wird."

Das Befahren des Wiltinger Saarbogens entspreche nicht dem Naturschutzgedanken für dieses Gebiet, heißt es auch bei dem für schifffahrtsrechtliche Fragen zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt Saarbrücken. "Wir können das Paddeln mit Kanus derzeit zwar nicht verbieten, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass wir dem Bau von Kanuanlegestellen zustimmen", sagt Manfred Wenzel, Leiter des Außenbezirks Saarburg.

Eine andere Auffassung vertritt der Wiltinger Ortsbürgermeister Lothar Rommelfanger: "Der Tourismus in der Region muss gefördert werden. Durch die Anlegestellen kann das wilde Paddeln kontrolliert und die Wassersportler gezielt an bestimmte Stellen im Saarbogen geleitet werden. Wir werden um die Anlegestellen kämpfen." Auch der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Konz, Winfried Manns, sieht keine Gefährdung des Naturschutzgebietes, schließlich plane man keine festen baulichen Anlagen, sondern mobile Anlegestege. "Wenn das Kanufahren erlaubt ist, dann müssen auch Anlegestellen erlaubt sein. Wir wollen ökologischen Wassersport ermöglichen", sagt der Verwaltungschef.

Gleichwohl hofft er, die Zahl der Kanufahrer durch eine Wasserwanderkarte, ausgewiesene Strecken und Anlegestellen von derzeit rund 150 auf 400 bis 600 Touristen jährlich steigern zu können.

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