Parken oder nicht parken?

WELLEN/TRIER. Darf die Verbandsgemeindeverwaltung Konz Halteverbotsschilder in der Moselstraße in Wellen aufstellen, oder darf sie das nicht? Diese Frage beschäftigte das Trierer Verwaltungsgericht diese Woche.

Schon mehrfach war das Halteverbot in der Moselstraße in Wellen vor der Gaststätte von Hans Weber Stoff für Diskussionen und Schlagzeilen (der TV berichtete). Das Halteverbot, das 2004 auf Anregung der Nachbarn von der VG-Verwaltung aufgestellt worden war, lässt Gastwirt Weber keine Ruhe. Er hat bereits mehrfach versucht, dagegen anzugehen, beispielsweise beim Kreisrechtsausschuss. Bislang ohne Erfolg. Diese Woche machte er mit seinem Anwalt René Dupont vor der zweiten Kammer des Verwaltungsgerichts in Trier bei Richter Uwe Goergen einen erneuten Versuch, die ihm unliebsamen Schilder loszuwerden. Er hat gegen die VG, vor Gericht vertreten durch Edgar Strupp, geklagt. Die "berufliche Existenz" Webers sei durch die Schilder gefährdet, gab Dupont als Begründung an. Durch das "Halteverbot, das sich wie ein Parkverbot auswirkt", fehlten seinem Mandanten wichtige Parkplätze. In der Verhandlung versuchte Richter Goergen zu klären: "Haben wir es an dieser Stelle mit einem Gefahrenpunkt zu tun?" Wenn ja, hätte die VG das Recht, mittels Beschilderung an der Stelle für mehr Sicherheit zu sorgen. Anhand einer Grafik erörterten die Parteien, ob Rettungsfahrzeuge durch vor der Gaststätte parkende Autos gestört würden. Die Möglichkeit, dass sie behindert werden, "sehe ich schon", erklärte der Richter. "Meiner Auffassung nach ist hier eine Situation gegeben, in der die Behörde einschreiten durfte", sagte er. Schließlich müsse die Behörde auch "den Kopf dafür hin halten, wenn dort etwas passiert". Auf die Frage des Richters, ob es statt der Beschilderung eine mildere Maßnahme gebe, entgegnete Strupp, das Halteverbot sei bereits ein Zugeständnis an Weber, damit die Gäste dort ihr Auto be- und entladen könnten. Eine zeitliche Beschränkung des Verbots könne man vielleicht auf den Linien-, nicht aber auf den Rettungsverkehr abstimmen. Auch wurde die Anbringung von Parkbuchten - teilweise auf dem Gelände des Klägers - diskutiert. Schließlich schlug Anwalt Dupont vor, einen Vergleich anzustreben, der im Vorfeld der Verhandlung bereits zwischen Weber und der VG diskutiert worden war. Demnach würde das Halteverbot um eine Parklänge zurückverssetzt, so dass ein Fahrzeug vor dem Haus parken könnte. Richter Goergen beendete die Verhandlung mit der Ankündigung eines schriftlichen Urteils, das er in zwei Wochen verschicken wolle. Bis dahin hätten beide Parteien noch die Möglichkeit, sich auf den Vergleich zu einigen, so der Richter.

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