Party-Steinbruch bleibt ein Streitthema

Konz · Ein ehemaliger Steinbruch in Konz-Niedermennig hat sich zum dauerhaften Streitobjekt entwickelt: Nachdem eine Gruppe junger Männer das Gelände umgestaltet hatte, verlangt die Konzer Verwaltung die vollständige Räumung. Eine Frist dafür ist längst abgelaufen.

Party-Steinbruch bleibt ein Streitthema
Foto: (h_ko )

Dennis Henter aus Niedermennig ist im Konzer Rathaus wohl kein gern gesehener Gast. Er hat mit Freunden im vergangenen Jahr einen alten Steinbruch zwischen dem Konzer Tälchen und der B 268 umgestaltet und am 29. August eine Einweihungsparty veranstaltet. Weil es mehrere Beschwerden und Polizeieinsätze wegen Ruhestörung gab, wurde die Konzer Stadtverwaltung aktiv. Ihr gehört die Fläche. Henter hat sie aus Sicht der Stadt Konz illegal bebaut und als kommerziellen Veranstaltungsort genutzt. Die Stadt zeigte Henter unter anderem wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung (siehe Extra) an und forderte ihn auf, das Gelände zu räumen.

Ermittlungen eingestellt: Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Trier das Ermittlungsverfahren gegen Henter eingestellt. Der 26-Jährige hat 100 Euro gezahlt. Die Staatsanwaltschaft darf Ermittlungsverfahren gegen die Zahlung eines Geldbetrags einstellen, "wenn das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung durch die Erfüllung von Auflagen oder Weisungen beseitigt werden kann und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht", erläutert der leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen auf TV-Anfrage.

Verwaltung fordert vollständige Räumung: Der Streit zwischen der Konzer Verwaltung und Henter dauert an. Ausgangspunkt war eine vorschnell umgesetzte Idee der Gruppe um Henter. Sie hat containerweise Müll aus dem ehemaligen ungenutzten Steinbruch in städtischem Eigentum entfernt. Fotos, die dem TV vorliegen, belegen die Aufräumaktion. Danach haben die jungen Männer den Steinbruch umgestaltet, in dem auch die Ruinen eines alten Westwallbunkers stehen. Sie haben neuen Rasen gesät, einer Sandfläche angelegt, Stahlgeländer auf dem Bunker installiert, Liegestühle aufgestellt und eine Art Kronleuchter aufgehängt. Als alles fertig war, bezeichnete Henter selbst den Steinbruch als "Paradies" (TV vom 10. Oktober).
Die Verwaltung sah das anders und forderte ihn auf, den illegal besetzten Steinbruch wieder zu räumen. Mehrfache Angebote Henters, der Stadt das Grundstück für 5000 Euro abzukaufen, lehnte die Verwaltung ab. Auf eine Mail an den Ortsbeirat des Konzer Tälchens, in der Henter vorgeschlagen hatte, sein Nutzungskonzept für den Steinbruch vorzustellen, habe er keine Antwort bekommen, erklärt Henter gegenüber dem TV.

Noch immer unzufrieden: Nachdem die Stadt einer Fristverlängerung bis zum 1. Dezember zugestimmt hatte, haben Henter und seine Freunde inzwischen fast alles vom Gelände entfernt. Allerdings liegt noch immer der Sand auf der Wiese. Die Stadtverwaltung ist weiter unzufrieden. "Beim letztmaligen Rückgabeversuch am 9. Dezember um 10 Uhr sind Sie erst gar nicht erschienen", heißt es in einem Schreiben vom 21. Dezember. Der Werkhof habe einige Gegenstände entfernt. Nun seien auch noch eingegrabene Eisenbahnschwellen unter dem Sand entdeckt worden. "Anfang 2016 wird der Werkhof eine erneute Räumung durchführen. Anfallende Kosten werden wir Ihnen in Rechnung stellen", heißt es weiter in dem Brief an Henter.

Unverständnis: Der Niedermenniger reagiert darauf mit Unverständnis: "Mir ist noch immer nicht klar, warum Sie auf einer solch zügigen Abwicklung beharren. Damit ist keinem geholfen", meint er. Der Steinbruch sei schließlich jahrelang nicht beachtet worden. Er verspricht aber, dass er auch den Sand bald entfernen wolle.

Neue Pläne: Der 26-Jährige hat nun vor, einen anderen Veranstaltungsort für Partys zu nutzen. Er habe eine Halle in Trier-West gemietet, die zurzeit als Lagerstätte diene. Diesmal wolle er aber von Anfang an mit den Behörden zusammenarbeiten, sagt er.Extra

 Dass es so viel Ärger um die Nutzung des Steinbruchs als Partyzone geben würde, hat Dennis Henter nicht geahnt. Foto: Christian KrEmer

Dass es so viel Ärger um die Nutzung des Steinbruchs als Partyzone geben würde, hat Dennis Henter nicht geahnt. Foto: Christian KrEmer

Foto: (h_ko )

Gemeinschädliche Sachbeschädigung ist in Paragraf 304 des Strafgesetzbuchs geregelt. Darin geht es um die Beschädigung oder das Verändern des Erscheinungsbilds von religiösen oder historischen Gegenständen oder Denkmälern im öffentlichen Raum. Wer solche Dinge beschädigt, zerstört oder ihr Erscheinungsbild verändert, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft, heißt es in dem Paragrafen. Den Konzer Fall betrifft dieser Paragraf, weil in Rheinland-Pfalz alle Anlagen des Westwalls unter Denkmalschutz stehen. cmk

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